Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.
Beschreibung
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.
Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.
zuständige Stelle
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Freinsheim - Sachgebiet Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr Das Bürgerbüro hat darüber hinaus zu folgenden Zeiten ohne Terminvereinbarung für Sie geöffnet: Montag bis Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag zusätzlich von 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@vg-freinsheim.de
Telefon Festnetz: 06353 9357-0
Kontaktperson
Frau Schlosser-Cretti
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06353 9357-270
Herr Diehl
Frau Kraus
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- Führerschein
Formulare
Hinweise für Freinsheim: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Freinsheim
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
- Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.
Kosten
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 30.08.2023
Stichwörter
Führerscheindokument, Führerschein abgelaufen, ungültig, neuer Führerschein, Fahrerlaubnis, Befristet, Ablauf, Führerschein, Ausstellung, Beantragung neuer Führerschein, Gültigkeit