Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.
Beschreibung
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.
Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.
Hinweise für Speyer: Spezielle Hinweise für Stadt Speyer
Für die Stadt Speyer ist zuständig:
Das Bürgerbüro in der Industriestraße 23, 67346 Speyer
Für die Stadt Speyer ist zuständig:
Das Bürgerbüro in der Industriestraße 23, 67346 Speyer
zuständige Stelle
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Speyer - 231-BB II - Bürgerbüro Industriestraße / Zulassungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Bürgerbüros: Montag und Dienstag:     7:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch:                          7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag:                      7:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag:                              7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Achtung: genereller Annahmeschluss für Ausfuhrkennzeichen ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten (BB II).
Kontakt
Kontaktperson
Bürgerbüro Industriestraße
Weitere Informationen
Stadt Speyer - 232 - Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Führerscheinstelle (im Bürgerbüro II): Montag:         geschlossen Dienstag:       7:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch:      7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag:  7:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag:           7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Terminvereinbarung ist möglich unter www.speyer.de/termine .     Um die Umstellung der Fahrerlaubnis für den Pflichtumtausch zu beantragen, können Sie auch mittwochs und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung kommen.
Kontakt
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt-speyer.de
Telefon Festnetz: 06232 14-2256
Telefon Festnetz: 06232 14-2263
Telefon Festnetz: 06232 14-2306
Telefon Festnetz: 06232 14-2808
Fax: 06232 14-2738
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- Führerschein
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
- Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.
Kosten
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 30.08.2023
Stichwörter
Führerscheindokument, Führerschein abgelaufen, ungültig, neuer Führerschein, Fahrerlaubnis, Befristet, Ablauf, Führerschein, Ausstellung, Beantragung neuer Führerschein, Gültigkeit