Führerschein Ausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins

    Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen

    Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.

    Beschreibung

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.

    Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

    Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.

    Hinweise für Speyer: Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen

    Für die Stadt Speyer ist zuständig:

    Das Bürgerbüro in der Industriestraße 23, 67346 Speyer

    zuständige Stelle

    Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Speyer - 231-BB II - Bürgerbüro Industriestraße / Zulassungsstelle

    Adresse

    Postanschrift

    Industriestraße 23

    67346 Speyer

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Bürgerbüros: Montag und Dienstag: 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag: 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Achtung: genereller Annahmeschluss für Ausfuhrkennzeichen ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten (BB II).

    Kontakt

    Fax: 06232 14-1353

    Telefon Festnetz: 06232 14-1334

    E-Mail: buergerbuero@stadt-speyer.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Speyer - 232 - Führerscheinstelle

    Adresse

    Postanschrift

    Industriestraße 23

    67346 Speyer

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Führerscheinstelle (im Bürgerbüro II): Montag: geschlossen Dienstag: 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag: 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Terminvereinbarung ist möglich unter www.speyer.de/termine. Um die Umstellung der Fahrerlaubnis für den Pflichtumtausch zu beantragen, können Sie auch mittwochs und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung kommen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06232 14-2263

    Telefon Festnetz: 06232 14-2306

    Fax: 06232 14-2738

    Telefon Festnetz: 06232 14-2256

    Telefon Festnetz: 06232 14-2808

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt-speyer.de

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
    • Führerschein

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
    • Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.

    Kosten

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 30.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023

    Stichwörter

    neuer Führerschein, Ausstellung, Beantragung neuer Führerschein, Führerschein abgelaufen, Führerschein, Befristet, Führerscheindokument, ungültig, Ablauf, Gültigkeit, Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de