Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.
Beschreibung
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.
Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.
zuständige Stelle
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Pirmasens - Straßenverkehr
Adresse
Postanschrift
Adam-Müller-Straße 69
66954 Pirmasens
Postfachadresse
Postfach 2763
66933 Pirmasens
Öffnungszeiten
Mo: 8:00 - 12:00 Di: 8:00 - 12:00 Mi: 8:00 - 12:00 Do: 8:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Fr: 8:00 - 12:00 Während der Öffnungszeiten kann es zu Verzögerungen der telefonischen Bearbeitung kommen. Annahmeschluss der Kfz-Zulassungsstelle ist jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.
Kontakt
Fax: 06331 84-2323
Telefon Festnetz: 06331 84-2321
E-Mail: zulassungsstelle@pirmasens.de
E-Mail: fuehrerscheinstelle@pirmasens.de
E-Mail: strassenverkehr@pirmasens.de
Kontaktperson
Birgit Hahn
Postanschrift
Adam-Müller-Straße 69
66954 Pirmasens
Telefon Festnetz: 06331 84-2322
E-Mail: fuehrerscheinstelle@pirmasens.de
E-Mail: birgithahn@pirmasens.de
Ute Schwarz
Postanschrift
Adam-Müller-Straße 69
66954 Pirmasens
Telefon Festnetz: 06331 84-2498
E-Mail: uteschwarz@pirmasens.de
E-Mail: fuehrerscheinstelle@pirmasens.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- Führerschein
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
- Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.
Kosten
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 30.08.2023
Stichwörter
neuer Führerschein, Ausstellung, Beantragung neuer Führerschein, Führerschein abgelaufen, Führerschein, Befristet, Führerscheindokument, ungültig, Ablauf, Gültigkeit, Fahrerlaubnis