Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.
Beschreibung
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.
Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.
Hinweise für Mainz: Führerschein, Ablauf der Gültigkeit von LKW-Fahrerlaubnisklassen
zuständige Stelle
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Mainz - Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle)
Beschreibung
Aktuelle Hinweise:
- Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, müssen Sie zuvor online einen Termin vereinbaren.
- Umstellung "Altführerschein" (Papierführerschein grau oder rosa) in einen neuen EU-Kartenführerschein.
Für diese Leistungen benötigen Sie einen verbindlichen Online-Termin:
- Fahrerlaubnisangelegenheiten
- Personenbeförderungs-/Fahrschulangelegenheiten
- digitale EU-Fahrtenschreiberkarten
Online-Terminvereinbarung Fahrerlaubnisbehörde
Hinweis zur Terminvereinbarung
- Termine können wir nur an Bürger:innen mit Wohnsitz in der Landeshauptstadt Mainz vergeben.
- Zifferncode: Direkt nach der Terminvereinbarung erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung und der entsprechenden Terminkennung (Zifferncode). Diese halten Sie bitte bei Ihrem Besuch bei uns im Hause bereit!
- Stornierung: Wenn Sie einen bereits gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir dringend darum, diesen zu stornieren. So können wir ihn für andere Bürger:innen wieder freigeben. Hierzu erhalten Sie in Ihrer Terminbestätigung ebenfalls einen entsprechenden Link.
- Vollständige Unterlagen: Um Ihnen unnötigen Zeitverlust oder doppelte Wege zu ersparen, prüfen Sie bitte vorab, ob alle Voraussetzungen/Unterlagen für die jeweilige Beantragung vorliegen. Weiterführende Informationen sowie die erforderlichen Anträge finden Sie unter den jeweiligen Dienstleistungen.
Führerschein umtauschen - Umstellung "Altführerschein" in neuen EU-Kartenführerschein
- Aufgrund der
3. Führerscheinrichtlinie
sind alle Führerscheine (auch Kartenführerscheine), die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen. - Alle EU-Kartenführerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden/werden, sind ab dem Ausstellungsdatum für 15 Jahre gültig. Diese Befristung bezieht sich lediglich auf die Gültigkeit des Dokumentes nicht jedoch auf die Erteilung der Fahrerlaubnis.
Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde
Bereich Ersterteilung
- Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
- begleitetes Fahren ab 17 Jahren (BF17)
- Ersatzführerschein (bei Verlust)
- Umtausch in EU-Kartenführerschein
- Erweiterung von Fahrerlaubnisklassen
- Verlängerung der Klassen C1, C1E, C, CE und D1, D1E, D, DE
Bereich Neuerteilung
- Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
- Umschreibung ausländischer Führerschein
- Ausstellung internationaler Führerschein
- Ausstellung Fahrgastbeförderungsschein
- Abnahme Ortskenntnisprüfung für Taxis
Bereich Personenbeförderung/ Fahrschul- und Fahrlehrer:innenwesen
- Angelegenheiten zur Personenbeförderung (Taxi, Mietwagen, Bus)
- Fahrschulangelegenheiten
- Fahrlehrer:innenangelegenheiten
- Ausstellung von digitalen EU-Fahrtenschreiberkarten
- Fahrer:innenkarten
- Unternehmenskarten
- Werkstattkarten
Informationen über erforderliche Unterlagen sowie nähere Erläuterungen zu den Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde entnehmen Sie bitte der jeweiligen Dienstleistung.
Weitere Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde und Maßnahmen im Rahmen der Eingriffsverwaltung
- Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt
- Erteilung von Prüfaufträgen an den TÜV
- Erstellung von Karteikartenabschriften für andere Fahrerlaubnisbehörden
- Bestellung von EU-Kartenführerscheinen bei der Bundesdruckerei in Berlin
- Eignungsüberprüfungen bei Auffälligkeiten wegen
Aggression, Alkohol, Drogen, Medikamentenmissbrauch, sonstige körperliche und geistige Erkrankungen - Nachkontrollen
- Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Punkte)
- Maßnahmen bei Auffälligkeiten durch Fahranfänger:innen auf Probe
- Ablehnen von Anträgen auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
- Entziehung einer Fahrerlaubnis
- Aberkennung des Rechts von einer ausländischen Fahrerlaubnis auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 3820
55028 Mainz
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Aktuell: Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen. Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie im Downloadbereich. Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen! Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können. Zusätzlicher Service - Passfotoautomat * Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente * Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich" * 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Lange
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: R - S
Herr Keil
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: D - G und T
Frau Weide
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: I - L und C
Herr Bossog
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: A - B und U
Frau Mayer
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: W - Z und H
Frau Trabert
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: M - Q und V
Frau Kreß
Internet
Formulare
Fahrerlaubnis, Einverständniserklärung gesetzliche Vertretungsperson/en, BF17 mit SZ176 nur im Rahmen der Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer:in, Vordruck
Führerschein, Vollmacht zur Abholung
Führerschein, Antrag auf Erteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Umschreibung einer Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnis, Einverständnis gesetzliche Vertretungsperson/en, Vordruck
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- Führerschein
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
- Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.
Kosten
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 30.08.2023
Stichwörter
Führerschein abgelaufen, Ablauf, neuer Führerschein, Befristet, Beantragung neuer Führerschein, Fahrerlaubnis, Führerscheindokument, Ausstellung, Gültigkeit, Führerschein, ungültig