Führerschein Ausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins

    Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen

    Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.

    Beschreibung

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.

    Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

    Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.

    zuständige Stelle

    Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt, Abteilung Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Klaus-von-Klitzing-Straße 2

    76829 Landau in der Pfalz

    Öffnungszeiten

    Die Öffnungszeiten der Abteilung "Straßenverkehr" beim Ordnungsamt sind: Montag: 8:30 - 12:00 Uhr - nur mit Online-Terminvereinbarung und 14:00 - 16:00 Uhr - Terminvereinbarung nur per Telefon für dringende Fälle Dienstag: 8:30 - 12:00 Uhr - nur mit Online-Terminvereinbarung und 14:00 - 16:00 Uhr - nur mit Online-Terminvereinbarung Mittwoch: 8:30 - 12:00 Uhr - nur mit Online-Terminvereinbarung; ab Juni: ohne vorherige Terminvereinbarung und 14:00 - 16:00 Uhr - Terminvereinbarung nur per Telefon für dringende Fälle Donnerstag: 8:30 - 12:00 Uhr - Terminvereinbarung nur per Telefon für dringende Fälle und 14:00 - 18:00 Uhr - nur mit Online-Terminvereinbarung Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr - nur mit Online-Terminvereinbarung Die Online-Terminvereinbarung ist möglich unter: [ ] .

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
    • Führerschein

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
    • Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.

    Kosten

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 30.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023

    Stichwörter

    Führerschein, neuer Führerschein, Ausstellung, Befristet, Führerschein abgelaufen, Fahrerlaubnis, ungültig, Gültigkeit, Führerscheindokument, Beantragung neuer Führerschein, Ablauf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English