Führerschein Ausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins

    Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen

    Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.

    Beschreibung

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.

    Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

    Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.

    Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    In der Außenstelle Prüm erfolgt eine Antragsannahme. 

    Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen zu rechtlichen Fragen und Fragen zur Bearbeitung an die Führerscheinstelle in Bitburg unter:

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@bitburg-pruem.de

    Telefon: 06561/15-1212

    In der Außenstelle Prüm erfolgt eine Antragsannahme. 

    Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen zu rechtlichen Fragen und Fragen zur Bearbeitung an die Führerscheinstelle in Bitburg unter:

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@bitburg-pruem.de

    Telefon: 06561/15-1212

    zuständige Stelle

    Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Straßenverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr (Fachbereich 08-01)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Trierer Straße 1

    54634 Bitburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten: Montag - Freitag:  8.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Führerscheinstelle: Eine vorherige Terminvereinbarung ist sowohl bei der Führerscheinstelle als auch bei der Zulassungsstelle erforderlich. Eine vorherige Terminvereinbarung ist (online oder telefonisch 06561-150 ) erforderlich . 

    Kontakt

    E-Mail: info@bitburg-pruem.de

    Telefon Festnetz: 06561 15-0

    Fax: 06561 15-1012

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 09.10.2020 (von: Webservice, LK_Bitburg-Prüm)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Webservice, LK_Bitburg-Prüm)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Führerscheinstelle Außenstelle Prüm

    Adresse

    Besucheranschrift

    Teichstraße 16

    54595 Prüm

    Kontakt

    E-Mail: info@bitburg-pruem.de

    Telefon Festnetz: 06561 15-0

    Fax: 06561 15-1000

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 28.09.2023 (von: Webservice, LK_Bitburg-Prüm)

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Webservice, LK_Bitburg-Prüm)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
    • Führerschein

    Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    • gültiger Personalausweis (Alternativ: Reisepass mit Meldebescheinigung)
    • biometrisches Foto
    • gegebenenfalls Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat
    • Die sogenannte "Karteikartenabschrift" ist überhaupt nur dann erforderlich, wenn Ihr alter Führerschein nicht im Zuständigkeitsbereich der nunmehr zuständigen Stelle ausgestellt wurde und wenn er keine Angaben dazu enthält, wann Ihnen welche Fahrerlaubnis erteilt worden ist.
    • Beim Umtausch wegen der Verlängerung einer Lkw-Fahrberechtigung der alten Klassen 2 und 3 (besondere Zugkombinationen bis 18.500 kg) zusätzlich: 
      • Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
      • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder gegebenenfalls ein Zeugnis des Augenarztes (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
      • mit Ablauf des 50. Lebensjahres verfällt die Klasse 2 (heute C/­CE) und die in der Klasse 3 enthaltene CE79 (7,5 T mit Hänger für insgesamt 18 Tonnen)
      • Nach Ablauf nach dem 50. Lebensjahr können diese Klassen ggf. nur  nach Prüfung des Einzelfalles verlängert werden (diese Verlängerung ist spätestens mit Ablauf des 60. Lebensjahres prüfungsfrei möglich, soweit bisher keine Verlängerung erfolgte.
    • gültiger Personalausweis (Alternativ: Reisepass mit Meldebescheinigung)
    • biometrisches Foto
    • gegebenenfalls Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat
    • Die sogenannte "Karteikartenabschrift" ist überhaupt nur dann erforderlich, wenn Ihr alter Führerschein nicht im Zuständigkeitsbereich der nunmehr zuständigen Stelle ausgestellt wurde und wenn er keine Angaben dazu enthält, wann Ihnen welche Fahrerlaubnis erteilt worden ist.
    • Beim Umtausch wegen der Verlängerung einer Lkw-Fahrberechtigung der alten Klassen 2 und 3 (besondere Zugkombinationen bis 18.500 kg) zusätzlich: 
      • Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
      • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder gegebenenfalls ein Zeugnis des Augenarztes (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
      • mit Ablauf des 50. Lebensjahres verfällt die Klasse 2 (heute C/CE) und die in der Klasse 3 enthaltene CE79 (7,5 T mit Hänger für insgesamt 18 Tonnen)
      • Nach Ablauf nach dem 50. Lebensjahr können diese Klassen ggf. nur  nach Prüfung des Einzelfalles verlängert werden (diese Verlängerung ist spätestens mit Ablauf des 60. Lebensjahres prüfungsfrei möglich, soweit bisher keine Verlängerung erfolgte.

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
    • Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Nach Prüfung der Unterlagen wird Ihr neuer EU-Führerschein durch die Führerscheinstelle bestellt. Nachdem Ihr neuer Führerschein durch die Bundesdruckerei der Verwaltung zugesendet wurde, informieren wir Sie und Sie können diesen mittels Terminvereinbarung abholen kommen. 

    Wenn Sie bei der Antragsstellung den Direktversand auswählen, bekommen Sie den Führerschein auf direktem Wege von der Bundesdruckerei nach Fertigstellung an die Wohnadresse zugeschickt. Dies dauert ca. 10 Tage nach Bestellung durch die Führerscheinstelle. Dadurch sparen Sie sich einen weiteren Weg auf die Verwaltung, bei der wir Ihren alten Führerschein einbehalten und Ihnen den neuen Führerschein aushändigen. 

    (Die Möglichkeit des Direktversands besteht bei Antragsstellung bei der Außenstelle in Prüm nicht.)

    Nach Prüfung der Unterlagen wird Ihr neuer EU-Führerschein durch die Führerscheinstelle bestellt. Nachdem Ihr neuer Führerschein durch die Bundesdruckerei der Verwaltung zugesendet wurde, informieren wir Sie und Sie können diesen mittels Terminvereinbarung abholen kommen. 

    Wenn Sie bei der Antragsstellung den Direktversand auswählen, bekommen Sie den Führerschein auf direktem Wege von der Bundesdruckerei nach Fertigstellung an die Wohnadresse zugeschickt. Dies dauert ca. 10 Tage nach Bestellung durch die Führerscheinstelle. Dadurch sparen Sie sich einen weiteren Weg auf die Verwaltung, bei der wir Ihren alten Führerschein einbehalten und Ihnen den neuen Führerschein aushändigen. 

    (Die Möglichkeit des Direktversands besteht bei Antragsstellung bei der Außenstelle in Prüm nicht.)

    Fristen

    Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.

    Kosten

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 30.08.2023

    Version

    Technisch erstellt am 07.06.2018 (von: Loraine, Freitag)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Führerscheindokument, Führerschein abgelaufen, ungültig, neuer Führerschein, Fahrerlaubnis, Befristet, Ablauf, Führerschein, Ausstellung, Beantragung neuer Führerschein, Gültigkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)