Führerschein Ausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins

    Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen

    Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.

    Beschreibung

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.

    Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

    Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.

    zuständige Stelle

    Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Traben-Trarbach - Einwohnermeldeamt Traben-Trarbach

    Beschreibung

    Informationen zu unserem Bürgerbüro in Kröv

    Eine EC-Kartenzahlung ist in beiden Bürgerbüros möglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Brückenstraße 11

    56841 Traben-Trarbach

    Gebäude: 2

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: MuellenHD@vgtt.de

    Telefon Festnetz: 06541 708-266

    Fax: 06541 708-263

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Informationen zu unserem Bürgerbüro in Kröv

    Eine EC-Kartenzahlung ist in beiden Bürgerbüros möglich.

    Version

    Technisch erstellt am 28.02.2018 (von: Webservice, VG_Traben-Trarbach)

    Technisch geändert am 13.12.2024 (von: Webservice, VG_Traben-Trarbach)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
    • Führerschein

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
    • Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.

    Kosten

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 30.08.2023

    Version

    Technisch erstellt am 07.06.2018 (von: Loraine, Freitag)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Führerscheindokument, Führerschein abgelaufen, ungültig, neuer Führerschein, Fahrerlaubnis, Befristet, Ablauf, Führerschein, Ausstellung, Beantragung neuer Führerschein, Gültigkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)