Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.
Beschreibung
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.
Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.
zuständige Stelle
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach - FB 4 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 02634 61-419
Kontaktperson
Diana Hömke
Claudia Job
Angelika Dikau
Hendrik Zimmermann
Annette Wittlich
Katja Schuster
Ute Puderbach
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- Führerschein
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
- Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.
Kosten
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 30.08.2023
Stichwörter
Führerscheindokument, Führerschein abgelaufen, ungültig, neuer Führerschein, Fahrerlaubnis, Befristet, Ablauf, Führerschein, Ausstellung, Beantragung neuer Führerschein, Gültigkeit