Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen
Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, A1, A2 oder A erweitern lassen.
Beschreibung
Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen.
Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 können Sie Krafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum und bis zu 11 kW Leistung fahren.
Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 können Sie Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt, führen.
Mit der Fahrerlaubnisklasse A können Sie Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge führen.
Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A werden unbefristet erteilt.
Für den Aufstieg von A1 auf A2 und A2 auf A gelten vereinfachte Voraussetzungen.
Um die Fahrerlaubniserweiterung zu erhalten, müssen Sie eine theoretische und eine praktische Prüfung bestehen.
Hinweise für Worms: Führerscheinstelle
Die Antragsaufnahme erfolgt zurzeit über den Postweg. Die für den Antrag benötigten Unterlagen können in einem Umschlag entweder per Post uns zugesendet oder in den Dienstbriefkasten eingeworfen werden.
Wir bitten von Rückfragen über den Eingang und die Bearbeitungszeit Ihrer Unterlagen abzusehen.
Die Führerscheinstelle ist Ihr Ansprechpartner für:
- Anmeldung Fahrschule (Fahrerlaubnis)
- Ausstellung eines EU-Kartenführerscheins bei Diebstahl
- Ausstellung einer Fahrerkarte, Unternehmenskarte und Werkstattkarte
- Internationaler Führerschein
- Eintragung der Schlüsselzahl 96, 196 und 197
- Erstausstellung und Verlängerung eines Fahrerqualifizierungsnachweises
- Ersterteilung und Verlängerung einer Fahrgastbeförderung
- Neuerteilung der Fahrerlaubnis (Erlöschen der Fahrerlaubnis)
- Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR Staat
- Umschreibung eines Dienstführerscheins
- Führerscheintausch (alt gegen neu)
- Verlängerung LKW-Führerschein oder Bus-Führerschein
- Änderung des Führerscheins
zuständige Stelle
Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt-bzw. Kreisverwaltung.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder an Ihr örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.06 Straßenverkehrsangelegenheiten
Beschreibung
Bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
ACHTUNG: Aufgrund stark erhöhtem Arbeitsaufkommen werden Antragsteller gebeten, sehr frühzeitig ihre Anträge einzureichen. Bearbeitungszeiten können derzeit länger als gewöhnlich beanspruchen.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Montag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
- in biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
- gültiger Führerschein
- gegebenenfalls Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend)
- Angaben zur Fahrschule
Hinweise für Worms: Führerscheinstelle
Voraussetzungen
- Sie müssen eine Fahrerlaubnis besitzen.
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt 15 Jahre.
- Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre.
- Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.
- Das Mindestalter für die Klasse A beträgt 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.
Bearbeitungsdauer
3 bis 4 Wochen
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise für Worms: Führerscheinstelle
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 02.11.2023
Stichwörter
Fahrerlaubnis, 125er- Führerschein, Kraftrad, Moped, Motorrad, A-Klassen, Kleiner Motorradführerschein, Großer Motorradführerschein, Führerschein, Erweiterung