Fahrerlaubnis Erweiterung um die Klassen AM, A1, A2 oder A

    Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen

    Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, A1, A2 oder A erweitern lassen.

    Beschreibung

    Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen.

    Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 können Sie Krafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum und bis zu 11 kW Leistung fahren.

    Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 können Sie Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt, führen.

    Mit der Fahrerlaubnisklasse A können Sie Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge führen.

    Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A werden unbefristet erteilt.

    Für den Aufstieg von A1 auf A2 und A2 auf A gelten vereinfachte Voraussetzungen.

    Um die Fahrerlaubniserweiterung zu erhalten, müssen Sie eine theoretische und eine praktische Prüfung bestehen.

    zuständige Stelle

    Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt-bzw. Kreisverwaltung.

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz

    Team "Führerscheinstelle"

    Tel. 0261/108-756

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@kvmyk.de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder an Ihr örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Vallendar - Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    56179 Vallendar

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 11 63

    56171 Vallendar

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr montags 14:00 - 16:00 Uhr mittwochs 14:00 - 17:30 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 261 6503-177

    Telefon Festnetz: +49 261 6503-0

    E-Mail: rathaus@vg-vallendar.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Vallendar - Fachbereich 3 Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    56179 Vallendar

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr montags 14:00 - 16:00 Uhr mittwochs 14:00 - 17:30 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0261 6503-177

    Telefon Festnetz: 0261 6503-0

    E-Mail: rathaus@vg-vallendar.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Verbandsgemeinde Vallendar - Teilbereich 3.2 Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Besucheranschrift

    Rathausplatz 13

    56179 Vallendar

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr montags 14:00 - 16:00 Uhr mittwochs 14:00 - 17:30 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0261 6503-0

    Fax: 0261 6503-177

    E-Mail: rathaus@vg-vallendar.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 9

    56068 Koblenz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Anliegen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung abgewickelt werden. Termine können telefonisch unter 0261/108-756 sowie per E-Mail ( fuehrerscheinstelle@kvmyk.de ) vereinbart werden. Ebenfalls können Sie online Termine reservieren:

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0261 108-0

    Fax: 0261 35860

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
    • in biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
    • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
    • gültiger Führerschein
    • gegebenenfalls Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend)
    • Angaben zur Fahrschule

    Voraussetzungen

    • Sie müssen eine Fahrerlaubnis besitzen.
    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
    • Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt 15 Jahre.
    • Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre.
    • Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.
    • Das Mindestalter für die Klasse A beträgt 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

    Bearbeitungsdauer

    3 bis 4 Wochen

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 02.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Erweiterung, 125er- Führerschein, Motorrad, A-Klassen, Kraftrad, Führerschein, Moped, Großer Motorradführerschein, Kleiner Motorradführerschein, Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English