Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung für Asylberechtigte

    Asyl beantragen

    Beschreibung

    In Deutschland haben politisch Verfolgte einen Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte (Art. 16 a Grundgesetz) oder als Flüchtlinge im Sinne der sogenannten Genfer Flüchtlingskonvention. Wer dieses Recht in Anspruch nehmen will, muss sich einem Anerkennungsverfahren unterziehen.

    Zuständigkeit

    Stellen Sie Ihren Antrag bitte in einer der Außenstellen des "Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)", die sich jeweils in unmittelbarer Nähe Ihrer Erstaufnahmeeinrichtung befinden.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues - FB IV Bürgerdienste

    Adresse

    Postanschrift

    Gestade 18

    54470 Bernkastel-Kues

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di, Mi, Fr 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06531 54-0

    Fax: 06531 54-107

    E-Mail: info@bernkastel-kues.de

    Internet

    Formulare

    Meldung eines Mangels in einer Asylbewerberunterkunft
    Meldung eines Mangels in einer Asylbewerberunterkunft

    Weitere Informationen

    öffentliche Sicherheit und Ordnung,
    Melde- und Passwesen,
    Gaststätten- und Gewerbeangelegenheiten,
    Straßenverkehr und ruhender Verkehr,
    Feuerwehr,
    Soziale Angelegenheiten,
    Standesamt der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankenstraße 210

    90461 Nürnberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 911 943-0(Service Center)

    Internet

    Stichwörter

    BAMF

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues - FB IV Bürgerdienste / Sozialbereich

    Adresse

    Hausanschrift

    Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues

    54470 Bernkastel-Kues

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di, Fr 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen

    Kontakt

    Fax: 06531 54-107

    Telefon Festnetz: 06531 54-0

    E-Mail: info@bernkastel-kues.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Meldung eines Mangels in einer Asylbewerberunterkunft
    Meldung eines Mangels in einer Asylbewerberunterkunft

    Weitere Informationen

    Grundsicherung, Hilfen zum Lebensunterhalt, Asylleistungen, Rente

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sämtliche Urkunden, die Ihre Identität sowie Ihren Lebensweg belegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Meldet sich ein Asylsuchender bei der Grenzbehörde, leitet sie ihn an die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung weiter. Dies gilt allerdings nicht, wenn bei ihm die Voraussetzungen für die Verweigerung der Einreise vorliegen, etwa weil er aus einem sicheren Drittstaat einreist. Sofern ein Ausländer erst im Inland ein Asylgesuch stellt, wird er ebenfalls zunächst an die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung verwiesen. Die Einrichtung und Unterhaltung von Erstaufnahmeeinrichtungen obliegt dem jeweiligen Bundesland.
    • Die Erstaufnahmeeinrichtung prüft, ob ein Asylverfahren im Bundesland durchgeführt wird oder aus Zuständigkeits- beziehungsweise Kapazitätsgründen eine Verweisung in ein anderes Bundesland erforderlich ist.
    • Asylbewerber stellen dann ihren Asylantrag. Die Antragstellung erfolgt in der Regel persönlich. Nur in Ausnahmefällen kann sie schriftlich erfolgen.
    • Es erfolgt ein Datenabgleich mit dem Ausländerzentralregister (AZR).
    • Gemäß Asylverfahrensgesetz wird eine Aufenthaltsgestattung erteilt, die ein vorläufiges Bleiberecht zur Durchführung des Asylverfahrens in der Bundesrepublik gewährt. Die Aufenthaltsgestattung führt nicht zu einem Anspruch, sich in einem bestimmten Bundesland oder an einem bestimmten Ort aufhalten zu dürfen.
    • Anschließend erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene, nicht öffentliche Anhörung des Asylbewerbers durch eine Bedienstete oder einen Bediensteten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Dabei muss der Asylbewerber persönlich erscheinen und seine Verfolgungsgründe darlegen.
    • Danach wird über den Asylantrag entschieden. Die Entscheidung über den Asylantrag ergeht schriftlich und enthält eine Begründung. Sie wird dem Asylbewerber mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitergehende Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
     

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Einbürgerung, Einwanderung, Flüchtling, Flüchtlingsschutz, Asylbewerber, Verfolgung, Asylantrag, Zuwanderungsgesetz, Migration, Bleiberecht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de