Ausdruck aus dem Geburtenregister
Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie einen Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen.
Beschreibung
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (früher Geburtenbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als
- Ausdruck aus dem elektronischen Register oder
- Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenbuch.
Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung.
Die genaue Zeit (Stunde und Minute) Ihrer Geburt teilt Ihnen das Standesamt auf Wunsch auch mit, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden müsste. Hierfür können eventuell Gebühren anfallen.
Hinweise für Worms: Urkunden aus Personenstandsbüchern
Hier können Sie Urkunden und beglaubigte Abschriften beim Standesamt Worms online bestellen.
Urkunden und Abschriften können Sie auch persönlich im Standesamt Worms beantragen (nur nach vorheriger Terminvereinbarung).
Es werden folgende Urkunden ausgestellt:
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Sterbeurkunde
Beglaubigte Abschriften bzw. beglaubigte Registerausdrucke werden ausgestellt aus folgenden Personenstandsregistern:
- Geburtsregister
- Eheregister
- Lebenspartnerschaftsregister
- Sterberegister
Geburtsurkunden werden auch in gekürzter Form ausgestellt. Sie enthalten dann nur Vor- und Familienname, sowie Tag und Ort der Geburt des Kindes.
Personenstandsurkunden können nur an berechtigte Personen erteilt werden. Sie sind gem. § 62 PStG auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
Durch Erteilung einer schriftlichen Vollmacht der berechtigten Person können Personenstandsurkunden auch an die in der Vollmacht genannten Personen ausgehändigt werden.
Urkunden können Sie hier online beim Standesamt Worms bestellen.
Durch persönliche Vorsprache erhalten Sie die Urkunde auch sofort beim Standesamt Worms. Hierbei vergessen Sie bitte nicht Ihren Personalausweis/Reisepass, sowie ggf. die oben genannte Vollmacht sowie die Gebühren mitzubringen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Standesamt des Geburtsortes
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich, im Regelfall, an das Standesamt, welches das Geburtenregister mit Ihrem Geburtseintrag führt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.04 Standesamt
Beschreibung
Persönliche Vorsprache beim Standesamt sind während den Öffnungszeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung (PDF)
Besondere Trautermine und Orte
im Rathaus, Museum im Andreasstift und im Stadtpalais "Heylshof"
Urkundenanforderung "Standesamt online"
Ihr Onlinekontakt zum Standesamt Worms.
Weiter Auskünfte über die Bestellung von Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden erhalten Sie beim Standesamt Worms telefonisch unter 0 62 41 / 8 53 34 06.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Letzter Termin um 15.45 Uhr! Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung eines beglaubigten Ausdrucks aus dem Geburtenregister benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- bei Beantragung bzw. Abholung durch Bevollmächtigte: schriftliche Vollmacht sowie den Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) der Antragstellendensowie den Personalausweis oder Reisepass der Bevollmächtigten im Original oder als beglaubigte Kopie
- für andere Personen gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Voraussetzungen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre) sind:
- die Person, auf die sich der Eintrag bezieht,
- Ehegatten oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft),
- Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person (etwa die Kinder und Enkel),
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Antragstellung
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname,
- Geburtsdatum und -ort,
- Name, Vorname der Eltern,
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer.
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.
Kosten
Für den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (erstes Exemplar) beträgt die Gebühr: Gebühr 13.00 EUR
Bei gleichzeitiger Beantragung und im selben Arbeitsgang hergestellter weiterer Exemplare beträgt die Gebühr je Stück: Gebühr 6.50 EUR
Die Ausstellung für gesetzliche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung:, Pflegeversicherung, Krankenversicherung in Deutschland ist gebührenfrei.: Gebühr kostenfrei
Hinweise für Worms: Urkunden aus Personenstandsbüchern
Je Urkunde bzw. je beglaubigter Abschrift ist eine Gebühr von 12,00 Euro zu entrichten.
Jede weitere gleichzeitig beantragte Urkunde, die im selben Arbeitsgang hergestellt werden kann, kostet 6,00 Euro.
Eine Bescheinigung über die Geburtszeit kostet 10,00 Euro.
Bemerkungen
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft).
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 17.03.2023
Stichwörter
Standesamtsangelegenheit, Kind, Kindesanmeldung, Geburtsregister, Geburt, Klapperstorch, Standesamt, Mutter, Nachwuchs, Geburtsregisterauszug, Tochter, Vater, Urkunde, Geburtsbeurkundung, Standesamtsangelegenheiten, Entbindung, Geburtstag, Bescheinigung Geburt, Anmeldung, Sohn, Frühgeburt