Betreuungsverfügung Beglaubigung

    Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde

    Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen können auch durch die Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigt werden.

    Beschreibung

    Die öffentliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift kann die Akzeptanz einer durch Sie erteilten Vollmacht erhöhen. Ihre Vorsorgevollmacht und Ihre Betreuungsverfügung können Sie durch die örtlich zuständige Betreuungsbehörde oder eine Notarin/einen Notar öffentlich beglaubigen lassen.

    Die öffentliche Beglaubigung ist erforderlich, wenn der Bevollmächtigte Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt abgeben soll und seine Vollmacht nicht bereits notariell beglaubigt ist. Auch wenn in Ihrem Namen eine Erbausschlagung - zum Beispiel wegen Überschuldung des Nachlasses - erklärt werden soll, ist eine öffentlich beglaubigte Vollmacht notwendig. Die Beglaubigung der Unterschrift unter der Vollmacht ist auch dann erforderlich, wenn der Bevollmächtigte berechtigt sein soll, Sie bei der Meldebehörde an- oder abzumelden.

    Eine notarielle Beurkundung ist dann erforderlich, wenn die Vollmacht auch unwiderruflich zum Erwerb oder zur Veräußerung von Grundstücken oder Wohnungen berechtigen soll.

    Wenn die Vorsorgevollmacht auch zur Aufnahme von Verbraucherdarlehen berechtigen soll, empfiehlt sich ebenfalls eine notarielle Beurkundung.

    Tipp: Beziehen Sie bei komplizierten rechtlichen Angelegenheiten eine Notarin oder einen Notar ein, holen Sie sich gegebenenfalls anwaltlichen Rat.

    Hinweise für Worms: Betreuungsbehörde

    Die Betreuungsbehörde ist Ansprechpartner für alle Themen rund um die rechtliche Betreuung. Im Betreuungsbehördengesetz (BtBG) findet sich die Arbeitsgrundlage für die Tätigkeit der Betreuungsbehörde.

    Zu den wesentlichen Aufgaben der Betreuungsbehörde zählen:

    Unterstützung des Betreuungsgerichts durch fachliche Stellungnahme zur Erforderlichkeit einer Betreuung sowie Vorschlag von geeigneten Betreuern

    Beratung, Hilfe und Unterstützung von Betreuten, Bevollmächtigten, ehrenamtlichen Betreuern und Berufsbetreuern

    Beratung und Aufzeigen von Hilfen, die eine Betreuung vermeiden können

    Aufklärung und Information zu Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

    Überprüfung der Eignung von Personen, die beruflich Betreuungen übernehmen wollen

    Unterstützung bei gerichtlichen Unterbringungen

    Kooperation mit den örtlichen Betreuungsvereinen und Institutionen, die den zu betreuenden Personenkreis unterstützen

    Leitung der örtlichen Arbeitsgemeinschaft zu Betreuungsangelegenheiten in Worms

    • Öffentliche Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
      (nach Terminvereinbarung)

    Ausführliche Informationen zum Betreuungsverfahren

    zuständige Stelle

    Betreuungsbehörde beim Landratsamt oder bei der Stadtverwaltung

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.07 Fachstelle für Senioren und Inklusion

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67547 Worms

    Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6241 853-5700

    E-Mail: sabine.steffens@worms.de

    Kontaktperson

    • Frau Sabine Steffens (Abteilungsleiterin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5700

      Fax: +49 6241 853-5799

    • Frau Doris Ani (Sachbearbeiterin)

      Fax: +49 6241 853-5798

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5708

    • Herr Antonio Caruso (Sachbearbeiter)

      Fax: +49 6241 853-5798

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5707

    • Frau Nina Heine-Kornuta (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5709

    • Herr Roman Stark (Sachbearbeiter)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5706

    • Frau Christiane Walther (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5705(Verwaltung Betreuungsbehörde)

    Internet

    Formulare

    Datenschutz-Informationen Mitwirkung im betreuungsgerichtlichen Verfahren

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Vorsorgevollmacht/Betreuungserklärung im Original
    • Personalausweis oder Reisepass (Reisepass nur in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Suchen Sie die Betreuungsbehörde persönlich mit der Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung und Ihrem Personaldokument auf.
    • Im Beisein der oder des Bediensteten ("Urkundsperson") setzen Sie eigenhändig Ihre Unterschrift auf die zu unterzeichnenden Dokumente.
    • Die Urkundsperson vergleicht Identität und Unterschrift und versieht die Dokumente mit einem Beglaubigungsvermerk und dem Amtssiegel

    Kosten

    Für jede Beglaubigung fällt nachfolgende Gebühr an:

    Gebühr 10.00 EUR

    Hinweise für Worms: Betreuungsbehörde

    Die Gebühren für öffentliche Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen betragen 10,00 € pro Beglaubigung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 05.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Vormund, Amtsbetreuer, Beglaubigung, Amtsbetreuung, Urkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de