Betreuungsverfügung Beglaubigung

    Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde

    Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen können auch durch die Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigt werden.

    Beschreibung

    Die öffentliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift kann die Akzeptanz einer durch Sie erteilten Vollmacht erhöhen. Ihre Vorsorgevollmacht und Ihre Betreuungsverfügung können Sie durch die örtlich zuständige Betreuungsbehörde oder eine Notarin/einen Notar öffentlich beglaubigen lassen.

    Die öffentliche Beglaubigung ist erforderlich, wenn der Bevollmächtigte Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt abgeben soll und seine Vollmacht nicht bereits notariell beglaubigt ist. Auch wenn in Ihrem Namen eine Erbausschlagung - zum Beispiel wegen Überschuldung des Nachlasses - erklärt werden soll, ist eine öffentlich beglaubigte Vollmacht notwendig. Die Beglaubigung der Unterschrift unter der Vollmacht ist auch dann erforderlich, wenn der Bevollmächtigte berechtigt sein soll, Sie bei der Meldebehörde an- oder abzumelden.

    Eine notarielle Beurkundung ist dann erforderlich, wenn die Vollmacht auch unwiderruflich zum Erwerb oder zur Veräußerung von Grundstücken oder Wohnungen berechtigen soll.

    Wenn die Vorsorgevollmacht auch zur Aufnahme von Verbraucherdarlehen berechtigen soll, empfiehlt sich ebenfalls eine notarielle Beurkundung.

    Tipp: Beziehen Sie bei komplizierten rechtlichen Angelegenheiten eine Notarin oder einen Notar ein, holen Sie sich gegebenenfalls anwaltlichen Rat.

    zuständige Stelle

    Betreuungsbehörde beim Landratsamt oder bei der Stadtverwaltung

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Betreuungsbehörde Sozialamt

    Beschreibung

    Aus Koblenz unter der Telefonnummer 115 zu erreichen

    Adresse

    Postanschrift

    Rathauspassage 2

    56068 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Termine nach Vereinbarung Mo 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Di 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Mi 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Do 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 261 129-2338

    Telefon Festnetz: +49 261 129-2260

    Telefon Festnetz: +49 261 129-2245

    Telefon Festnetz: +49 261 129-2207

    Telefon Festnetz: +49 261 129-2264

    Telefon Festnetz: +49 261 129-2238

    Fax: +49 261 129-2300

    Telefon Festnetz: +49 261 129-2261

    E-Mail: betreuungsbehoerde@stadt.koblenz.de

    Internet

    Formulare

    Einverständniserklärung Datenschutz Sozialamt

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Koblenz - Betreuungsbehörde Jugendamt

    Beschreibung

    Aus Koblenz unter der Telefonnummer 115 zu erreichen

    Adresse

    Postanschrift

    Rathauspassage 2

    56068 Koblenz

    Postfachadresse

    Postfach 201551

    56015 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Termine nach Vereinbarung Mo 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Di 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Mi 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Do 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 261 129-2238

    Telefon Festnetz: +49 261 129-2207

    Fax: +49 261 129-2300

    Telefon Festnetz: +49 261 129-2260

    Telefon Festnetz: +49 261 129-2261

    Telefon Festnetz: +49 261 129-2245

    Telefon Festnetz: +49 261 129-2264

    Telefon Festnetz: +49 261 129-2338

    E-Mail: betreuungsbehoerde@stadt.koblenz.de

    Internet

    Formulare

    Einverständniserklärung Datenschutz Sozialamt

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Vorsorgevollmacht/Betreuungserklärung im Original
    • Personalausweis oder Reisepass (Reisepass nur in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Suchen Sie die Betreuungsbehörde persönlich mit der Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung und Ihrem Personaldokument auf.
    • Im Beisein der oder des Bediensteten ("Urkundsperson") setzen Sie eigenhändig Ihre Unterschrift auf die zu unterzeichnenden Dokumente.
    • Die Urkundsperson vergleicht Identität und Unterschrift und versieht die Dokumente mit einem Beglaubigungsvermerk und dem Amtssiegel

    Kosten

    Für jede Beglaubigung fällt nachfolgende Gebühr an:

    Gebühr 10.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 05.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Amtsbetreuung, Amtsbetreuer, Urkunde, Beglaubigung, Vormund

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English