Frühe Hilfen zur Unterstützung von Eltern in Erziehungsfragen
Frühe Hilfen dienen der Unterstützung von Eltern in Erziehungsfragen. Angebote können beim Landkreis oder kreisfreien Stadt erfragt werden.
Beschreibung
Um Kindern in Deutschland von Beginn an eine faire Chance auf eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen, gibt es für Familien vielfältige Angebote:
- Willkommensbesuche,
- Elternkurse,
- Informationsmaterialien,
- Vorsorgeuntersuchungen,
- Beratungsangebote,
- Familienhebammen
Insbesondere Familien, die sich überfordert fühlen oder in einer schwierigen Lebenssituation sind, brauchen möglichst frühzeitig das passende Hilfeangebot. So können Probleme schnell und effizient bearbeitet werden.
Hinweise für Neuwied: Spezielle Hinweise für Kreis Neuwied
Wie der Begriff vermuten lässt, geht es bei den Frühen Hilfen darum, Eltern und Kindern möglichst frühzeitig Unterstützung anzubieten. "Früh" steht aber auch für jung: Die Hilfsangebote orientieren sich am Lebensalter des Kindes und beziehen sich meist auf die Altersgruppe der 0-3 Jährigen.
Anbei ein Auszug aus der Begriffsdefinition des NZFH (Nationales Zentrum Frühe Hilfen) von 2009:
"Frühe Hilfen bilden lokale und regionale Unterstützungssysteme mit koordinierten Hilfsangeboten für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren mit einem Schwerpunkt auf der Altersgruppe der 0- bis 3-Jährigen. Sie zielen darauf ab, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Neben alltagspraktischer Unterstützung wollen Frühe Hilfen insbesondere einen Beitrag zur Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von (werdenden) Müttern und Vätern leisten. Damit tragen sie maßgeblich zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei und sichern deren Rechte auf Schutz, Förderung und Teilhabe."
Die gesamte Definition finden Sie unter:
http://www.fruehehilfen.de/fruehe-hilfen/was-sind-fruehe-hilfen/
Zu den Frühen Hilfen gehören Angebote der Familienbildung ebenso wie spezifische Angebote für Familien in besonderen Problemlagen.
Zentrale Bedeutung hat auch hier der Vernetzungsgedanke: Jugendhilfe, Gesundheitssystem, Schwangerenberatungsstellen sollen durch Vernetzung und Kooperation untereinander die Familien besser beraten können und passende Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten vermitteln.
Im Kreis Neuwied gibt es zahlreiche Angebote im Bereich Frühe Hilfen. Die Abteilung für Jugend und Familie (Kreisjugendamt) hält folgende Angebote vor:
- Einsatz von Familienhebammen/Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen
- Frühförderung in Kooperation mit dem Heilpädagogisch-Therapeutischen Zentrum
- Zugehende Beratung (Elternberatung in der Kita durch Fachkräfte des Diakonischen Werkes und der Beratungsstelle des Bistums Trier)
Auch die freien Träger sind im Bereich der Frühen Hilfen tätig. Die Kreisverwaltung Neuwied unterstützt z.B. das Ehrenamtsprojekt Wellcome- praktische Hilfe nach der Geburt®, ein Angebot der katholischen Familienbildungsstätte Neuwied e.V. (Wellcome).
Die Diakonie stellt Familien- auch mit älteren Kindern- so genannte Familienpaten zur Seite.
Kinder werden älter, Familienstrukturen verändern sich, neue Anforderungen kommen hinzu. Daher ist es unser Anliegen, Familien auch dann zu unterstützen, wenn sie sich nichtmehr im klassischen Altersbereich der frühen Hilfen befinden. Deshalb halten wir auch folgende Angebote vor:
- Lernpaten
- Schulsozialarbeit (z.T. Projektgebunden)
Allgemeine Angebote der Familienbildung, sowohl im Gesundheitsbereich als auch im sozialen Bereich finden Sie bei der katholischen Familienbildungsstätte Neuwied e.V. (Fbs Neuwied).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 52 - 4. Netzwerkkoordination
Adresse
Postanschrift
Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied
Kontakt
Kontaktperson
Frau Michaela Wingen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02631 803-146
Fax: 02631 80393-146
E-Mail: Michaela.Wingen@kreis-neuwied.de
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Unterstützende Institutionen
Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Landesjugendamt - Servicestelle Kinderschutz-
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.02.2022
Stichwörter
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