Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Wohnsitz abmelden der Nebenwohnung

    Sie ziehen aus einer Nebenwohnung aus und beziehen keine andere Wohnung im Inland? Dann müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Hinweise für Worms: Abmeldung einer Nebenwohnung

    Termin online vereinbaren

    Eine Nebenwohnung ist nach § 17 Abs.2 BMG innerhalb von 2 Wochen bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes oder Nebenwohnsitz abzumelden.

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie folgende Callcenter Nummer:

    (0 62 41) 853 - 0


    Termin online vereinbaren

    Eine Nebenwohnung ist nach § 17 Abs.2 BMG innerhalb von 2 Wochen bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes oder Nebenwohnsitz abzumelden.

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie folgende Callcenter Nummer:

    (0 62 41) 853 - 0


    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

    Beschreibung

    Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

    Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
    --> Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) 
         oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

    Jetzt gleich online erledigen!
    Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:

    Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

    • Montag ? Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
    • Montag ? Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
    Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Sie haben Fragen?
    Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0

    Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
    Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

      Adresse

      Hausanschrift

      Postanschrift Folzstraße 5

      67547 Worms

      Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

      Öffnungszeiten

      Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!  

      Kontakt

      Kontaktperson

      • Herr Dennis Isbaner (Abteilungsleiter)

        Fax: +49 6241 853-3799

        Telefon Festnetz: +49 6241 853-3700

      • Frau Kerstin Schneider (stellv. Abteilungsleiterin)

        Fax: +49 6241 853-3799

        Telefon Festnetz: +49 6241 853-3701

      • Frau Astrid Sözbir (Teamleiterin)

        Telefon Festnetz: +49 6241 853-3710

        Fax: +49 6241 853-3799

      • Herr Markus Andrae (Sachbearbeiter)
      • Frau Edith (Bürgerservicebüro Außenstelle Horchheim) Baier (Sachbearbeiterin)

        Telefon Festnetz: +49 6241 2696856

        Fax: +49 6241 268357

      • Frau Manuela Blüm (Sachbearbeiterin)
      • Frau Izabela Boxheimer (Sachbearbeiterin)
      • Herr Nicolas Durrer (Sachbearbeiter)
      • Frau Halide Düzgün (Sachbearbeiterin)
      • Frau Corinna Gerber (Sachbearbeiterin)
      • Frau Erika (Bürgerservicebüro Außenstelle Neuhausen) Guth (Sachbearbeiterin)

        Telefon Festnetz: +49 6241 8499949

        Fax: +49 6241 267767

      • Frau Olga Krampez (Sachbearbeiterin)
      • Frau Simone (Bürgerservicebüro Außenstelle Rheindürkheim) Lampe (Sachbearbeiterin)

        Fax: 06242 901432

        Telefon Festnetz: 06242 9906575

      • Herr Markus Maydt (Sachbearbeiter)
      • Herr Matthias Mucha (Sachbearbeiter)
      • Frau Sabrina Röser (Sachbearbeiterin)
      • Frau Nicole Speicher
      • Frau Josephine Strauß (Sachbearbeiterin)
      • Frau Melanie Wagner (Sachbearbeiterin)
      • Frau Heike Weber
      • Frau Stefanie (Bürgerservicebüro Außenstelle Pfeddersheim) Wetzel

        Telefon Festnetz: 06247 9047900

      • Frau Luca Zemke (Sachbearbeiterin)
      • Frau Johanna Bott

        Telefon Festnetz: +49 6241 853-3712

        Fax: +49 6241 853-3799

      Internet

      Version

      Technisch erstellt am 05.08.2024

      Technisch geändert am 18.02.2025

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017

      Technisch geändert am 09.06.2017

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 08.07.2021

      Technisch geändert am 23.04.2020

      erforderliche Unterlagen

      • vorhandene Personaldokumente (Personalausweis und/oder Reisepass)

      Bei der Abmeldung einer Nebenwohnung im Inland, ohne dass eine neue Wohnung im Inland bezogen wird, kann die Meldebehörde in Zweifelsfällen eine Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug verlangen.

      Hinweise für Worms: Abmeldung einer Nebenwohnung

      Bei Vorsprache ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

      Die Abmeldung kann auch durch einen Bevollmächtigten unter Vorlage einer Vollmacht, einer Ausweiskopie des Betroffenen und dem Ausweis des Bevollmächtigten erfolgen. 

      Bei Vorsprache ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

      Die Abmeldung kann auch durch einen Bevollmächtigten unter Vorlage einer Vollmacht, einer Ausweiskopie des Betroffenen und dem Ausweis des Bevollmächtigten erfolgen. 

      Voraussetzungen

      Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

      Rechtsgrundlage(n)

      Fristen

      Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

      Gültigkeitsgebiet

      Rheinland-Pfalz

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 18.11.2015

      Version

      Technisch erstellt am 11.05.2018

      Technisch geändert am 08.01.2025

      Stichwörter

      Zusammen ziehen, Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Nebenwohnsitz

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017

      Technisch geändert am 09.06.2017

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 08.07.2021

      Technisch geändert am 23.04.2020