Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Wohnsitz abmelden der Nebenwohnung

    Sie ziehen aus einer Nebenwohnung aus und beziehen keine andere Wohnung im Inland? Dann müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Ansprechpartner

    Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Bürgerservice

    Beschreibung

    Der Zugang zum Bürgerservice erfolgt über den Haupteingang des Rathauses (Rathausplatz). Wenn Sie einen barrierefreien Zugang benötigen, wenden Sie sich bitte an die Empfangsmitarbeiterinnen am Seiteneingang. 

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 2-7

    67227 Frankenthal (Pfalz)

    Gebäude: Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 14:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Sie können den Bürgerservice entweder mit kurzen Wartezeiten und Terminvereinbarung unter 06233 / 89-666, per Mail an buergerservice@frankenthal.de oder unterwww.frankenthal.de/onlinetermin besuchen, oder ohne Terminvereinbarung ins Rathaus kommen. Bei einem Besuch ohne Termin sind Wartezeiten möglich. Jeweils eine Viertelstunde vor Ende der Öffnungszeit ist Annahmeschluss für Kundinnen und Kunden ohne Termin.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06233 89-666

    Fax: 06233 89-15600

    E-Mail: buergerservice@frankenthal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    An-, Um-, Abmeldungen, Bewohnerparkausweise, Auskünfte aus dem Melderegister, Beglaubigungen, Eintrittskarten für diverse Frankenthaler Veranstaltungen, Fischereischeine, Frankenthaler Ermäßigungskarte, Ehrenamtskarte des Landes Rheinland-Pfalz, Gewerbezentralregister, Hund an- und abmelden, Kfz-Schein-Änderung, Kinderpässe, Meldebescheinigungen, Personalausweise, Polizeiliche Führungszeugnisse, Reisepässe, Bestätigung von Anträgen auf Rundfunkgebührenbefreiung, Schwerbehindertenparkausweise, Untersuchungsberechtigungsscheine, Verkauf des Mietspiegels, Willkommenspakete für Neubürger, Windelsäcke, Gelbe Säcke, Informationen, Anträge und Formulare insbesondere für folgende Bereiche:
    Bestellung Müllgefäße, Karte ab 60 im ÖPNV, Schwerbehindertenausweise, Ausgabe von Infomaterial über städtische Dienste und Angebote, Bürgerberatung (z.B. in Zuständigkeitsfragen)  

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • vorhandene Personaldokumente (Personalausweis und/oder Reisepass)

    Bei der Abmeldung einer Nebenwohnung im Inland, ohne dass eine neue Wohnung im Inland bezogen wird, kann die Meldebehörde in Zweifelsfällen eine Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug verlangen.

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 18.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnsitz, Nebenwohnsitz, Zusammen ziehen, Zweitwohnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de