• Zemmer (Landkreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz)
Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

Wohnsitz abmelden der Nebenwohnung

Sie ziehen aus einer Nebenwohnung aus und beziehen keine andere Wohnung im Inland? Dann müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

Beschreibung

Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

Ansprechpartner

Verbandsgemeinde Trier-Land - Fachbereich 3 - Bürgerdienste

Adresse

Hausanschrift

Gartenfeldstraße 12

54295 Trier

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

montags - donnerstags: 07:30 - 15:00 Uhr freitags: 07:30 - 12:00 Uhr

Kontakt

E-Mail: rathaus@trier-land.de

Telefon Festnetz: 0651 9798-0

Fax: 0651 9798-5222

Kontaktperson

Internet

Version

Technisch erstellt am 20.10.2021

Technisch geändert am 26.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020

Verbandsgemeinde Trier-Land - Bürgerbüro - 3.1

Adresse

Besucheranschrift

Gartenfeldstraße 12

54295 Trier

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

montags - donnerstags von 07.30 - 15.00 Uhr und freitags von 07.30 - 12.00 Uhr

Kontakt

E-Mail: rathaus@trier-land.de

Telefon Festnetz: 0651 9798-0

Fax: 0651 9798-5555

Kontaktperson

Internet

Version

Technisch erstellt am 20.10.2021

Technisch geändert am 26.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020

erforderliche Unterlagen

  • vorhandene Personaldokumente (Personalausweis und/oder Reisepass)

Bei der Abmeldung einer Nebenwohnung im Inland, ohne dass eine neue Wohnung im Inland bezogen wird, kann die Meldebehörde in Zweifelsfällen eine Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug verlangen.

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 18.11.2015

Version

Technisch erstellt am 11.05.2018

Technisch geändert am 08.01.2025

Stichwörter

Zusammen ziehen, Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Nebenwohnsitz

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020