Wohnsitz abmelden der Nebenwohnung
Sie ziehen aus einer Nebenwohnung aus und beziehen keine andere Wohnung im Inland? Dann müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Kelberg - Ordnung, Schulen und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 02692 872-40
Fax: 02692 872-39
Telefon Festnetz: 02692 872-44
E-Mail: rathaus@vgv-kelberg.de
Kontaktperson
Frau Birgit Rieder
Postanschrift
Dauner Straße 22
53539 Kelberg
Gebäude: Rathaus, Erdgeschoss
Fax: 02692 872-39
Telefon Festnetz: 02692 872-44
E-Mail: Birgit.Rieder@vgv-kelberg.de
Herr Heinz-Georg Reuter
Postanschrift
Dauner Straße 22
53539 Kelberg
Gebäude: Rathaus, Erdgeschoss
Telefon Festnetz: 02692 872-43
Fax: 02692 872-39
Frau Hedwig Saxler
Postanschrift
Dauner Straße 22
53539 Kelberg
Gebäude: Rathaus, Erdgeschoss
Fax: 02692 872-39
Telefon Festnetz: 02692 872-50
E-Mail: Hedwig.Saxler@vgv-kelberg.de
erforderliche Unterlagen
- vorhandene Personaldokumente (Personalausweis und/oder Reisepass)
Bei der Abmeldung einer Nebenwohnung im Inland, ohne dass eine neue Wohnung im Inland bezogen wird, kann die Meldebehörde in Zweifelsfällen eine Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug verlangen.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 18.11.2015
Stichwörter
Zweitwohnung, Nebenwohnsitz, Zweitwohnsitz, Zusammen ziehen