Wohnsitz abmelden der Nebenwohnung
Sie ziehen aus einer Nebenwohnung aus und beziehen keine andere Wohnung im Inland? Dann müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues - FB IV Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Gestade 18
54470 Bernkastel-Kues
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di, Mi, Fr 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ulla Zimmer
Postanschrift
Gestade 18
54470 Bernkastel-Kues
Fax: 06531 54-107
Telefon Festnetz: 06531 54-131
E-Mail: u.zimmer@bernkastel-kues.de
Herr Paul Hermann Friedrich
Postanschrift
Gestade 18
54470 Bernkastel-Kues
Fax: 06531 54-107
Telefon Festnetz: 06531 54-132
E-Mail: p.friedrich@bernkastel-kues.de
Frau Claudia Petry
Postfachadresse
Postfach 1353
54463 Bernkastel-Kues
Hausanschrift
Fax: 06531 54-107
Telefon Festnetz: 06531 54-133
E-Mail: c.petry@bernkastel-kues.de
Frau Lena Diederichs
Postfachadresse
Postfach 1353
54463 Bernkastel-Kues
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06531 54-134
Fax: 06531 54-107
E-Mail: l.diederichs@bernkastel-kues.de
Internet
Weitere Informationen
öffentliche Sicherheit und Ordnung,
Melde- und Passwesen,
Gaststätten- und Gewerbeangelegenheiten,
Straßenverkehr und ruhender Verkehr,
Feuerwehr,
Soziale Angelegenheiten,
Standesamt der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues
erforderliche Unterlagen
- vorhandene Personaldokumente (Personalausweis und/oder Reisepass)
Bei der Abmeldung einer Nebenwohnung im Inland, ohne dass eine neue Wohnung im Inland bezogen wird, kann die Meldebehörde in Zweifelsfällen eine Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug verlangen.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 18.11.2015
Stichwörter
Zweitwohnsitz, Nebenwohnsitz, Zusammen ziehen, Zweitwohnung