Wohnsitz abmelden der Nebenwohnung
Sie ziehen aus einer Nebenwohnung aus und beziehen keine andere Wohnung im Inland? Dann müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Puderbach - Einwohnermeldeamt
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr  Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr  Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr  Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr  Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr  Zusätzlich 1. Samstag im Monat vormittags: 9.00 - 12.00 Uhr geöffnet
Kontakt
Kontaktperson
Frau Luisa Burbach
Frau Corinna Kau
Postanschrift
Hauptstrasse 13
56305 Puderbach
Fax: 02684 858-199
Telefon Festnetz: 02684 858-210
E-Mail: corinna.kau@puderbach.de
Frau Alexandra Schmidt
Postanschrift
Hauptstrasse 13
56305 Puderbach
Fax: 02684 858-299
Telefon Festnetz: 02684 858-209
E-Mail: alexandra.schmidt@puderbach.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- vorhandene Personaldokumente (Personalausweis und/oder Reisepass)
Bei der Abmeldung einer Nebenwohnung im Inland, ohne dass eine neue Wohnung im Inland bezogen wird, kann die Meldebehörde in Zweifelsfällen eine Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug verlangen.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 18.11.2015
Stichwörter
Zusammen ziehen, Zweitwohnung, Nebenwohnsitz, Zweitwohnsitz