Wohnsitz abmelden der Nebenwohnung
Sie ziehen aus einer Nebenwohnung aus und beziehen keine andere Wohnung im Inland? Dann müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Neuwied - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze im Innenhof
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz im Innenhof
Anzahl: 8 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlfahrer können am Hintereingang einen kleinen Aufzug nutzen. Hierfür ist eine Meldung am Empfang notwendig.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2631 802-777
E-Mail: buergerbuero@neuwied.de
Kontaktperson
Frau Michelle Mücke
E-Mail: mmuecke@stadt-neuwied.de
Internet
Stichwörter
Bürgerdienste, Bürgerservice, Meldeamt Einwohnermeldewesen Bürgerbüro
erforderliche Unterlagen
- vorhandene Personaldokumente (Personalausweis und/oder Reisepass)
Bei der Abmeldung einer Nebenwohnung im Inland, ohne dass eine neue Wohnung im Inland bezogen wird, kann die Meldebehörde in Zweifelsfällen eine Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug verlangen.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 18.11.2015
Stichwörter
Zweitwohnsitz, Nebenwohnsitz, Zusammen ziehen, Zweitwohnung