Wohnsitz abmelden der Nebenwohnung
Sie ziehen aus einer Nebenwohnung aus und beziehen keine andere Wohnung im Inland? Dann müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Vordereifel - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Adresse
Besucheranschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Elisabeth Bach
Postfachadresse
Postfach 2051
56710 Mayen
Postanschrift
Kelberger Straße 26
56727 Mayen
Fax: 02651 8009-20
Telefon Festnetz: 02651 8009-33
E-Mail: e.bach@vordereifel.de
Frau Sabrina Schuster
Postfachadresse
Postfach 2051
56710 Mayen
Postanschrift
Kelberger Straße 26
56727 Mayen
Telefon Festnetz: 02651 8009-32
Fax: 02651 8009-20
E-Mail: s.schuster@vordereifel.de
Internet
Weitere Informationen
Fachbereich
Leitung: Wilfried Börder
erforderliche Unterlagen
- vorhandene Personaldokumente (Personalausweis und/oder Reisepass)
Bei der Abmeldung einer Nebenwohnung im Inland, ohne dass eine neue Wohnung im Inland bezogen wird, kann die Meldebehörde in Zweifelsfällen eine Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug verlangen.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 18.11.2015
Stichwörter
Zusammen ziehen, Zweitwohnsitz, Nebenwohnsitz, Zweitwohnung