Wohnsitz abmelden der Nebenwohnung
Sie ziehen aus einer Nebenwohnung aus und beziehen keine andere Wohnung im Inland? Dann müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen - FB 3.1.1 - Bürgerdienste am Standort Herrstein
Adresse
Postanschrift
Brühlstraße 16
55756 Herrstein
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Kontaktperson
Frau Bianca Heidrich
Postanschrift
Brühlstraße 16
55756 Herrstein
Hausanschrift
Fax: 06785 79-83201
Telefon Festnetz: 06785 79-3201
E-Mail: b.heidrich@vg-hr.de
Bürgerbüro Herrstein
Postanschrift
Brühlstraße 16
55756 Herrstein
Telefon Festnetz: 06785 79-83200
Telefon Festnetz: 06785 79-3200
E-Mail: termine-herrstein@vg-hr.de
Frau Anke Klein
Hausanschrift
Postanschrift
Brühlstraße 16
55756 Herrstein
Fax: 06785 79-83204
Telefon Festnetz: 06785 79-3204
E-Mail: a.klein@vg-hr.de
Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen - FB 3.1.2 - Bürgerdienste am Standort Rhaunen
Adresse
Postanschrift
Zum Idar 23
55624 Rhaunen
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontaktperson
Bürgerbüro Rhaunen
Postanschrift
Zum Idar 21 und 23
55624 Rhaunen
Telefon Festnetz: 06785 79-3200
Telefon Festnetz: 06785 79-83200
E-Mail: termine-rhaunen@vg-hr.de
Frau Sonja Schneider
Postanschrift
Brühlstraße 16
55756 Herrstein
Hausanschrift
Fax: 06785 79-83301
Telefon Festnetz: 06785 79-3301
E-Mail: s.schneider@vg-hr.de
erforderliche Unterlagen
- vorhandene Personaldokumente (Personalausweis und/oder Reisepass)
Bei der Abmeldung einer Nebenwohnung im Inland, ohne dass eine neue Wohnung im Inland bezogen wird, kann die Meldebehörde in Zweifelsfällen eine Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug verlangen.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 18.11.2015
Stichwörter
Zweitwohnsitz, Nebenwohnsitz, Zusammen ziehen, Zweitwohnung