Wohnsitz abmelden der Nebenwohnung
Sie ziehen aus einer Nebenwohnung aus und beziehen keine andere Wohnung im Inland? Dann müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain - Bürgerbüro Betzdorf
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Carmen Gehrer
Postanschrift
Hellerstraße 2
57518 Betzdorf
Telefon Festnetz: 02741 291-900
E-Mail: buergerbuero@vg-bg.de
Frau Teresa Hof
Postanschrift
Hellerstraße 2
57518 Betzdorf
Telefon Festnetz: 02741 291-900
E-Mail: buergerbuero@vg-bg.de
Frau Elisabeth Klein
Postanschrift
Hellerstraße 2
57518 Betzdorf
Telefon Festnetz: 02741 291-900
E-Mail: buergerbuero@vg-bg.de
Frau Karin Leonhardt
Postanschrift
Hellerstraße 2
57518 Betzdorf
Telefon Festnetz: 02741 291-900
E-Mail: buergerbuero@vg-bg.de
Frau Eva Leyendecker
Hausanschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02741 291-900
Fax: 02741 291-119
E-Mail: buergerbuero@vg-bg.de
Frau Sabine Rödder
Postanschrift
Hellerstraße 2
57518 Betzdorf
Telefon Festnetz: 02741 291-900
E-Mail: buergerbuero@vg-bg.de
Frau Selina Schreiber
Internet
erforderliche Unterlagen
- vorhandene Personaldokumente (Personalausweis und/oder Reisepass)
Bei der Abmeldung einer Nebenwohnung im Inland, ohne dass eine neue Wohnung im Inland bezogen wird, kann die Meldebehörde in Zweifelsfällen eine Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug verlangen.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 18.11.2015
Stichwörter
Zweitwohnsitz, Zweitwohnung, Zusammen ziehen, Nebenwohnsitz