Fahrerlaubnis Entziehung

    Führerschein abgeben

    Sie müssen Ihren Führerschein aufgrund eines Fahrverbotes abgeben? Dann wenden Sie sich an die Bußgeldstelle.

    Beschreibung

    Wenn gegen Sie ein Bußgeldbescheid erlassen wurde, kann als Nebenfolge ein Fahrverbot durch die Bußgeldstelle verhängt worden sein. Die kann bedeuten, dass Sie Ihren Führerschein unter den im Bußgeldbescheid benannten Voraussetzungen im Dienstgebäude der Bußgeldstelle abgeben müssen oder wieder ausgehändigt bekommen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Bußgeldstelle. In Ausnahmefällen können Sie sich auch in die Polizei wenden.

    Hinweise für Trier: Fahrerlaubnis abgeben und annehmen

    Terminvereinbarung

    • erfolgt online
    • Vorsprachen sind mit und ohne Terminvereinbarung möglich

    Terminvereinbarung

    • erfolgt online
    • Vorsprachen sind mit und ohne Terminvereinbarung möglich

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Verwaltung, Zentrale Bußgeldstelle, Beschwerdemanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserweg 7 - 9

    54292 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 16.11.2016 (von: Frank, Bernhild)

    Technisch geändert am 03.09.2024 (von: Struth, Yvonne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Bei Führerscheinabgabe

    • Führerschein
    • Aktenzeichen bzw. den Bußgeldbescheid

    Führerscheinrückgabe

    • Aufforderungsschreiben zur
    • Ggf Vollmacht falls ein Dritter für Sie den Führerschein abholen soll

    Identitätsnachweis

    • Personalausweis
    • Reisepass,
    • Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige

    Führerschein verloren

    • ist eine Verlustanzeige zu stellen. Der Nachweis hierüber ist bei Abholung vorzulegen.

    Voraussetzungen

    Fahrverbot (ohne einschlägige Voreintragungen im Fahreignungsregister -FAER-)
    Wurde Ihnen das erste Mal ein Fahrverbot im Bußgeldbescheid verhängt, können Sie binnen vier Monaten selbst bestimmen, wann Sie Ihren Führerschein bei Ihrer Behörde in amtliche Verwahrung geben. Das Fahrverbot ist spätestens nach Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft (14 Tage nach Zustellung des Bußgeldbescheides) wirksam. Sie machen sich strafbar (Fahren ohne Fahrerlaubnis), wenn Sie dennoch ein Kraftfahrzeug fahren.

    Fahrverbot (mit einschlägigen Voreintragungen im Fahreignungsregister -FAER-)
    Wurde Ihnen in den vergangenen zwei Jahren ein Fahrverbot gegen Sie vollstreckt, wird das neue Fahrverbot ab Rechtskraft (14 Tage nach Zustellung des Bescheides) wirksam. Das bedeutet, dass spätestens zu diesem Zeitpunkt der Führerschein abzugeben ist und Sie keinesfalls mehr ein Kraftfahrzeug fahren dürfen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Trier: Fahrerlaubnis abgeben und annehmen

    Zuständigkeit

    • liegt bei der Behörde, die das Fahrverbot ausgesprochen hat
    • Abgabe bei der Bußgeldstelle Ordnungsamt nur wenn das Fahrverbot hier ausgesprochen wurde
    • grundsätzlich persönlich um mit der Bußgeldstelle das weitere Vorgehen abzustimmen
    • die Fahrerlaubnis kann
      • auch per Post zugesandt werden
        • für den Beginn der Abgabefrist ist dann der Eingangsstempel der Posteingangsstelle maßgeblich
      • anstelle Übersendung per Post kann die Fahrerlaubnis in den offiziellen Briefkasten der Stadtverwaltung eingeworfen werden:
        • dieser befindet sich ausschließlich vor dem Hautpeingang des Rathauses, Am Augustinerhof
        • für den Beginn der Abgabefrist ist der Eingangsstempel der Posteingangsstelle maßgeblich
    • Fahrverbote von anderen Bußgeldstellen: 
      • wurde das Fahrverbot von einer anderen Bußgeldstelle (z. B. Zentrale Bußgeldstelle des Landes Rheinland-Pfalz in Speyer) angeordnet, kann die Fahrerlaubnis nicht beim Ordnungsamt bzw. der Stadtverwaltung abgegeben werden
      • die Fahrerlaubnis ist an die angeordnete Stelle zu versenden

    Zuständigkeit

    • liegt bei der Behörde, die das Fahrverbot ausgesprochen hat
    • Abgabe bei der Bußgeldstelle Ordnungsamt nur wenn das Fahrverbot hier ausgesprochen wurde
    • grundsätzlich persönlich um mit der Bußgeldstelle das weitere Vorgehen abzustimmen
    • die Fahrerlaubnis kann
      • auch per Post zugesandt werden
        • für den Beginn der Abgabefrist ist dann der Eingangsstempel der Posteingangsstelle maßgeblich
      • anstelle Übersendung per Post kann die Fahrerlaubnis in den offiziellen Briefkasten der Stadtverwaltung eingeworfen werden:
        • dieser befindet sich ausschließlich vor dem Hautpeingang des Rathauses, Am Augustinerhof
        • für den Beginn der Abgabefrist ist der Eingangsstempel der Posteingangsstelle maßgeblich
    • Fahrverbote von anderen Bußgeldstellen: 
      • wurde das Fahrverbot von einer anderen Bußgeldstelle (z. B. Zentrale Bußgeldstelle des Landes Rheinland-Pfalz in Speyer) angeordnet, kann die Fahrerlaubnis nicht beim Ordnungsamt bzw. der Stadtverwaltung abgegeben werden
      • die Fahrerlaubnis ist an die angeordnete Stelle zu versenden

    Kosten

    Gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ein Führerscheinentzug erfolgt auf Grund einer strafrechtlichen Entscheidung. Ein Fahrverbot kann hierauf ggf. zur Anrechnung kommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MWVLW am 10.01.2020

    Version

    Technisch erstellt am 30.04.2018 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Führerschein Abgabe, Fahrerlaubnis Abgabe, Führerschein, Führerscheinabgabe, Fahrerlaubnis zurückgeben, Lappen, Fahrerlaubnis, Führerscheinangelegenheiten, Führerschein Abholung, Fahrerlaubnis Abholung, Führerscheinannahme, Pappe, Kompensation, Fahrverbote

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)