Führerschein abgeben
Sie müssen Ihren Führerschein aufgrund eines Fahrverbotes abgeben? Dann wenden Sie sich an die Bußgeldstelle.
Beschreibung
Wenn gegen Sie ein Bußgeldbescheid erlassen wurde, kann als Nebenfolge ein Fahrverbot durch die Bußgeldstelle verhängt worden sein. Die kann bedeuten, dass Sie Ihren Führerschein unter den im Bußgeldbescheid benannten Voraussetzungen im Dienstgebäude der Bußgeldstelle abgeben müssen oder wieder ausgehändigt bekommen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Bußgeldstelle. In Ausnahmefällen können Sie sich auch in die Polizei wenden.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Zulassungsstelle DiezMontag-Freitag8:00 Uhr -12:00 UhrWilhelmstraße 42aDonnerstag14:00 Uhr-17:30 Uhr65582 Diez
Zulassungsstelle NastättenMontag-Freitag8:00 Uhr -11:00 UhrPestalozzistraße 2
56355 Nastätten
Kontakt
Telefon Festnetz: 02603 972-0
Fax: 02603 972-199
Kontaktperson
Frau Anna Neeb
Besucheranschrift
Fax: 02603 972-6424
Telefon Festnetz: 02603 972-424
E-Mail: anna.neeb@rhein-lahn.rlp.de
Frau Michaela Jeck
Besucheranschrift
Fax: 02603 972-6430
E-Mail: michaela.jeck@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-430
Frau Madline Jost
Besucheranschrift
Fax: 02603 972-6148
Telefon Festnetz: 02603 972-148
E-Mail: madline.jost@rhein-lahn.rlp.de
Herr Christopher Hanke
Besucheranschrift
E-Mail: christopher.hanke@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-129
Fax: 02603 972-6129
Frau Celine Hamm
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-125
E-Mail: celine.hamm@rhein-lahn.rlp.de
Fax: 02603 972-6125
Frau Jasmin Kremer
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-521
Fax: 02603 972-6521
E-Mail: jasmin.kremer@rhein-lahn.rlp.de
Herr Mehmet Ünal
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-294
Fax: 02603 972-6294
E-Mail: mehmet.uenal@rhein-lahn.rlp.de
Herr Wolfgang Schaefer
Frau Vanessa Schultz
Hausanschrift
E-Mail: vanessa.schultz@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-425
Fax: 02603 972-6425
Frau Darleen Loos
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-126
Fax: 02603 972-6126
E-Mail: darleen.loos@rhein-lahn.rlp.de
Frau Birsen Kiziltoprak
Internet
Verbandsgemeinde Aar-Einrich - Abt. 2 - Ordnungsabteilung
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kerstin Egert
Frau Melanie Ohl
Herr Christian Gilles
Frau Lorena Scheid
Internet
erforderliche Unterlagen
Bei Führerscheinabgabe
- Führerschein
- Aktenzeichen bzw. den Bußgeldbescheid
Führerscheinrückgabe
- Aufforderungsschreiben zur
- Ggf Vollmacht falls ein Dritter für Sie den Führerschein abholen soll
Identitätsnachweis
- Personalausweis
- Reisepass,
- Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
Führerschein verloren
- ist eine Verlustanzeige zu stellen. Der Nachweis hierüber ist bei Abholung vorzulegen.
Voraussetzungen
Fahrverbot (ohne einschlägige Voreintragungen im Fahreignungsregister -FAER-)
Wurde Ihnen das erste Mal ein Fahrverbot im Bußgeldbescheid verhängt, können Sie binnen vier Monaten selbst bestimmen, wann Sie Ihren Führerschein bei Ihrer Behörde in amtliche Verwahrung geben. Das Fahrverbot ist spätestens nach Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft (14 Tage nach Zustellung des Bußgeldbescheides) wirksam. Sie machen sich strafbar (Fahren ohne Fahrerlaubnis), wenn Sie dennoch ein Kraftfahrzeug fahren.
Fahrverbot (mit einschlägigen Voreintragungen im Fahreignungsregister -FAER-)
Wurde Ihnen in den vergangenen zwei Jahren ein Fahrverbot gegen Sie vollstreckt, wird das neue Fahrverbot ab Rechtskraft (14 Tage nach Zustellung des Bescheides) wirksam. Das bedeutet, dass spätestens zu diesem Zeitpunkt der Führerschein abzugeben ist und Sie keinesfalls mehr ein Kraftfahrzeug fahren dürfen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Ein Führerscheinentzug erfolgt auf Grund einer strafrechtlichen Entscheidung. Ein Fahrverbot kann hierauf ggf. zur Anrechnung kommen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MWVLW am 10.01.2020
Stichwörter
Führerschein, Führerscheinannahme, Fahrerlaubnis, Lappen, Fahrerlaubnis zurückgeben, Fahrerlaubnis Abgabe, Kompensation, Fahrverbote, Führerschein Abgabe, Führerscheinabgabe, Führerscheinangelegenheiten, Pappe, Fahrerlaubnis Abholung, Führerschein Abholung