Führerschein abgeben
Sie müssen Ihren Führerschein aufgrund eines Fahrverbotes abgeben? Dann wenden Sie sich an die Bußgeldstelle.
Beschreibung
Wenn gegen Sie ein Bußgeldbescheid erlassen wurde, kann als Nebenfolge ein Fahrverbot durch die Bußgeldstelle verhängt worden sein. Die kann bedeuten, dass Sie Ihren Führerschein unter den im Bußgeldbescheid benannten Voraussetzungen im Dienstgebäude der Bußgeldstelle abgeben müssen oder wieder ausgehändigt bekommen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Bußgeldstelle. In Ausnahmefällen können Sie sich auch in die Polizei wenden.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kreishaus Bad EmsMontag-Freitag8:00 Uhr -12:00 UhrInsel Silberau 1Donnerstag14:00 Uhr-18:00 Uhr56130 Bad Ems Zulassungsstelle DiezMontag-Freitag8:00 Uhr -12:00 UhrWilhelmstraße 42aDonnerstag14:00 Uhr-17:30 Uhr65582 Diez Zulassungsstelle NastättenMontag-Freitag8:00 Uhr -11:00 UhrPestalozzistraße 2 56355 Nastätten
Kontakt
Fax: 02603 972-199
Telefon Festnetz: 02603 972-0
Kontaktperson
Frau Birsen Kiziltoprak
Postanschrift
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Gebäude: Kreisverwaltung Rhein-Lahn
Fax: 02603 972-6521
Telefon Festnetz: 02603 972-521
Frau Ina Crecelius
Hausanschrift
Fax: 02603 972-6521
Telefon Festnetz: 02603 972-521
E-Mail: ina.crecelius@rhein-lahn.rlp.de
Frau Michaela Jeck
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-430
Fax: 02603 972-6430
E-Mail: michaela.jeck@rhein-lahn.rlp.de
Frau Jasmin Kremer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-521
Fax: 02603 972-6521
E-Mail: jasmin.kremer@rhein-lahn.rlp.de
Frau Vanessa Schultz
Frau Celine Hamm
Hausanschrift
Fax: 02603 972-6125
Telefon Festnetz: 02603 972-125
E-Mail: celine.hamm@rhein-lahn.rlp.de
Herr Christopher Hanke
Frau Madline Jost
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-148
Fax: 02603 972-6148
E-Mail: madline.jost@rhein-lahn.rlp.de
Frau Darleen Loos
Hausanschrift
Fax: 02603 972-6126
Telefon Festnetz: 02603 972-126
E-Mail: darleen.loos@rhein-lahn.rlp.de
Frau Anna Neeb
Herr Wolfgang Schaefer
Herr Mehmet Ünal
Hausanschrift
Fax: 02603 972-6294
Telefon Festnetz: 02603 972-294
E-Mail: mehmet.uenal@rhein-lahn.rlp.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Bei Führerscheinabgabe
- Führerschein
- Aktenzeichen bzw. den Bußgeldbescheid
Führerscheinrückgabe
- Aufforderungsschreiben zur
- Ggf Vollmacht falls ein Dritter für Sie den Führerschein abholen soll
Identitätsnachweis
- Personalausweis
- Reisepass,
- Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
Führerschein verloren
- ist eine Verlustanzeige zu stellen. Der Nachweis hierüber ist bei Abholung vorzulegen.
Voraussetzungen
Fahrverbot (ohne einschlägige Voreintragungen im Fahreignungsregister -FAER-)
Wurde Ihnen das erste Mal ein Fahrverbot im Bußgeldbescheid verhängt, können Sie binnen vier Monaten selbst bestimmen, wann Sie Ihren Führerschein bei Ihrer Behörde in amtliche Verwahrung geben. Das Fahrverbot ist spätestens nach Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft (14 Tage nach Zustellung des Bußgeldbescheides) wirksam. Sie machen sich strafbar (Fahren ohne Fahrerlaubnis), wenn Sie dennoch ein Kraftfahrzeug fahren.
Fahrverbot (mit einschlägigen Voreintragungen im Fahreignungsregister -FAER-)
Wurde Ihnen in den vergangenen zwei Jahren ein Fahrverbot gegen Sie vollstreckt, wird das neue Fahrverbot ab Rechtskraft (14 Tage nach Zustellung des Bescheides) wirksam. Das bedeutet, dass spätestens zu diesem Zeitpunkt der Führerschein abzugeben ist und Sie keinesfalls mehr ein Kraftfahrzeug fahren dürfen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Ein Führerscheinentzug erfolgt auf Grund einer strafrechtlichen Entscheidung. Ein Fahrverbot kann hierauf ggf. zur Anrechnung kommen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 10.01.2020
Stichwörter
Fahrerlaubnis zurückgeben, Führerscheinangelegenheiten, Führerschein, Führerscheinabgabe, Führerschein Abholung, Kompensation, Pappe, Führerscheinannahme, Führerschein Abgabe, Fahrerlaubnis, Lappen, Fahrverbote, Fahrerlaubnis Abholung, Fahrerlaubnis Abgabe