Wechselkennzeichen beantragen
Beschreibung
Werden zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse nicht zeitgleich betrieben, so besteht bei gleichem Halter die Möglichkeit hierfür ein Wechselkennzeichen zu erhalten.
Für beide Fahrzeuge ist die volle Kfz-Steuer zu zahlen. Die Versicherungsgesellschaften gewähren jedoch üblicherweise Rabatte, weil jeweils nur ein Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen kann.
Die Zuteilung eines Wechselkennzeichens ist nur für Fahrzeuge der nachfolgenden Fahrzeugklassen möglich:
- Klasse M1
Kraftfahrzeuge, die für die Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind, mit mindestens vier Rädern und höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (Pkw, Wohnmobil) - Klasse L
Krafträder oder dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leermasse bis 400 kg (bis 550 kg beim Einsatz für die Güterbeförderung) ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen und einer Leistung bis 15 kW - Klasse O1
Anhänger mit einer zulässiger Gesamtmasse bis 750 kg
Nur wenn die Fahrzeuge zu der gleichen Fahrzeugklasse gehören, ist die Zuteilung eines Wechselkennzeichens möglich. Ein Wechselkennzeichen kann beispielsweise dann nicht zugeteilt werden, wenn es sich bei dem ersten Fahrzeug um einen Pkw und bei dem zweiten Fahrzeuge um ein Kraftrad oder einen Anhänger handelt.
Die Kennzeichenschilder müssen in gleicher Anzahl und mit den gleichen Abmessungen an den Fahrzeugen verwendet werden können.
Für folgende Kennzeichenarten kann ein Wechselkennzeichen nicht zugeteilt werden:
- Saisonkennzeichen
- Rote Kennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen
Auch Kennzeichen mit grüner Beschriftung, die von der Kraftfahrzeugsteuer befreiten Haltern zugeteilt werden können, sind als Wechselkennzeichen nicht zulässig.
Ein Oldtimerkennzeichen kann hingegen als Wechselkennzeichen geführt werden.
Das Wechselkennzeichen besteht aus einem für beide Fahrzeuge gemeinsamen Kennzeichenteil und dem jeweiligen fahrzeugbezogenen Teil. Hierbei gilt, dass
- das Unterscheidungszeichen (ein bis drei Buchstaben für den Verwaltungsbezirk) und der bis auf die letzte Ziffer gleiche Teil der Erkennungsnummer den gemeinsamen Kennzeichenteil bilden und
- die letzte Ziffer der Erkennungsnummer den jeweiligen fahrzeugbezogenen Teil bildet.
Wechselkennzeichen können als einzeilige oder zweizeilige Kennzeichen bzw. als Kraftradkennzeichen ausgeführt werden. Die Verwendung eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens (sogenanntes Leichtkraftradkennzeichen) ist nicht zulässig.
Ein Wechselkennzeichen darf zur selben Zeit nur an einem der Fahrzeuge geführt werden. Ein Fahrzeug, für das ein Wechselkennzeichen zugeteilt ist, darf auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt oder abgestellt werden, wenn an ihm das Wechselkennzeichen vollständig mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil und seinem fahrzeugbezogenen Teil angebracht ist.
Es ist somit nicht zulässig, beide Fahrzeuge gleichzeitig zu fahren bzw. das nicht mit einem vollständigen Wechselkennzeichen versehene Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum abzustellen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Zuständigkeit
Die Zulassung ist bei der für den Wohnsitz (Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes) zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.
Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz ist die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung zuständig.
Ansprechpartner
00.00.KVMZ.05.52.01.01 KFZ Zulassungsstelle Bingen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Kontakt
Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)
Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)
E-Mail: kfz-bingen@mainz-bingen.de
Kontaktperson
Yvonne Exel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715237
Telefon Festnetz: +49672191715237
E-Mail: Exel.Yvonne@mainz-bingen.de
Judith Baumann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715224
Telefon Festnetz: +49672191715224
E-Mail: Baumann.Judith@mainz-bingen.de
Christiane Brager
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715231
Telefon Festnetz: +49672191715231
Guelcan Demirpolat
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715232
Telefon Festnetz: +49672191715232
Thomas Frosch
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715239
Telefon Festnetz: +49672191715239
E-Mail: frosch.thomas@mainz-bingen.de
Eleonora Grizzuti
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715258
Telefon Festnetz: +49672191715258
Simone Koch
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715213
Telefon Festnetz: +49672191715213
E-Mail: Koch.Simone@mainz-bingen.de
Yvonne Lambrich
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715249
Telefon Festnetz: +49672191715249
E-Mail: lambrich.yvonne@mainz-bingen.de
Sabine Maurer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715218
Telefon Festnetz: +49672191715218
E-Mail: maurer.sabine@mainz-bingen.de
Christoph Scherzinger
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715244
Telefon Festnetz: +49672191715244
Jeannine Schuck
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715248
Telefon Festnetz: +49672191715248
E-Mail: schuck.jeannine@mainz-bingen.de
Melanie Weiden
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715225
Telefon Festnetz: +49672191715225
E-Mail: Weiden.Melanie@mainz-bingen.de
Martina Weinel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715216
Telefon Festnetz: +49672191715216
E-Mail: Weinel.Martina@mainz-bingen.de
Martina Witzmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715212
Telefon Festnetz: +49672191715212
E-Mail: Witzmann.Martina@mainz-bingen.de
Margareta Zimmermann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715217
Telefon Festnetz: +49672191715217
Georg Thommessen (Fachbereichsleiter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715233
Telefon Festnetz: +49672191715233
E-Mail: Thommessen.Georg@mainz-bingen.de
Lara Schulz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715211
Telefon Festnetz: +49672191715211
E-Mail: Schulz.Lara@mainz-bingen.de
Sandra Zimmer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715214
Telefon Festnetz: +49672191715214
E-Mail: Zimmer.Sandra@mainz-bingen.de
Jennifer Pietsch
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715247
Telefon Festnetz: +49672191715247
E-Mail: Pietsch.Jennifer@mainz-bingen.de
Internet
00.00.KVMZ.05.52.01.03 KFZ Zulassungsstelle Oppenheim
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Kontakt
Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)
Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)
E-Mail: kfz-oppenheim@mainz-bingen.de
Kontaktperson
Irene Buhl
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613394035273
Telefon Festnetz: +49613394035273
E-Mail: buhl.irene@mainz-bingen.de
Franziska Heinz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613394035274
Telefon Festnetz: +49613394035274
E-Mail: Heinz.Franziska@mainz-bingen.de
Heidi Jäger
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613394035275
Telefon Festnetz: +49613394035275
E-Mail: Jaeger.Heidi@mainz-bingen.de
Daniela Leone
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613394035262
Telefon Festnetz: +49613394035262
E-Mail: Leone.Daniela@mainz-bingen.de
Susanne Orth
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613394035271
Telefon Festnetz: +49613394035271
E-Mail: orth.susanne@mainz-bingen.de
Elke Schöpel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613394035261
Telefon Festnetz: +49613394035261
E-Mail: Schoepel.Elke@mainz-bingen.de
Natascha Simenc
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613394035270
Telefon Festnetz: +49613394035270
E-Mail: Simenc.Natascha@mainz-bingen.de
Mona Stauder
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613394035260
Telefon Festnetz: +49613394035260
E-Mail: Stauder.Mona@mainz-bingen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- die bisher geführten Kennzeichen
Weitere Informationen und notwendige Unterlagen entnehmen Sie den Verlinkungen der einzelnen Leistungen.
- Weitere Informationen zu der Leistung "Erstzulassung" finden Sie hier
- Weitere Informationen zu der Leistung "Kfz-Zulassung: Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kfz" finden Sie hier
- Weitere Informationen zu der Leistung "Kfz-Zulassung: Umschreibung auf einen anderen Halter - innerhalb des Zulassungsbezirkes" finden Sie hier
- Weitere Informationen zu der Leistung "Kfz-Zulassung: Umschreibung auf einen anderen Halter - außerhalb des Zulassungsbezirkes" finden Sie hier
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Für die Zulassung eines Fahrzeugs mit Wechselkennzeichen kommen folgende Varianten in Betracht:
- erstmalige Zulassung (Kfz-Zulassung: Neufahrzeuge)
- Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung
(Kfz-Zulassung: Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kfz)
Die hierbei geltenden Regelungen sind zu beachten. Durch Klicken auf den oben hinterlegten jeweiligen Link werden weitere Informationen angezeigt.
Kosten
Die Gebühren werden nach der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Kfz-Steuer:
Für beide Fahrzeuge ist die volle Kfz-Steuer zu zahlen.
Versicherung:
Die Versicherungsgesellschaften gewähren üblicherweise Rabatte, weil jeweils nur ein Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen kann.
Ordnungswidrigkeiten:
Nach § 48 Nr. 8 a Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) handelt ordnungswidrig, wer ein Wechselkennzeichen zur selben Zeit an mehr als einem Fahrzeug führt.
Das Bußgeld hierfür beträgt nach Ziffer 175a des Bußgeldkatalogs 50 €.
Nach § 48 Nr. 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) handelt ordnungswidrig, wer ein Fahrzeug mit einem nicht vollständig versehenen Wechselkennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum abstellt.
Das Bußgeld hierfür beträgt nach Ziffer 177 des Bußgeldkatalogs 40 €.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 27.11.2023
Stichwörter
Autokennzeichen, Wechsel-Kontrollschild, Wechselnummer, Kraftfahrzeugkennzeichen, Nummernschild