Meldebescheinigung Erteilung
    99115009001000

    Meldebescheinigung beantragen

    Sie können zum Nachweis gegenüber manchen Behörden oder Privatinstitutionen eine einfache Meldebescheinigung vorlegen.

    Beschreibung

    Die Meldebehörde der Stadt bzw. Gemeinde bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus.

    Die einfache Meldebescheinigung, oft auch Wohnungsnachweis genannt, beinhaltet folgende Angaben:

    • Familienname
    • frühere Namen
    • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
    • Doktorgrad
    • Ordensname, Künstlername
    • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
    • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Verbandsgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Wörth am Rhein - Ordnungs- und Sozialverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Mozartstraße 2
    76744 Wörth am Rhein

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Montag + Dienstag 14.30 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr Öffnungszeiten Sozialamt Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@woerth.de

    Telefon Festnetz: 07271 131-0

    Fax: 07271 131-131

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.04.2016
    Technisch geändert am 07.04.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020

    Stadt Wörth am Rhein - Einwohner- und Meldewesen

    Adresse

    Postanschrift

    Mozartstraße 2
    76744 Wörth am Rhein

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Montag - Dienstag 14.30 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: e-gov@woerth.de

    Telefon Festnetz: 07271 131-0

    Fax: 07271 131-131

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 01.05.2024
    Technisch geändert am 26.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Es können ggf. Gebühren anfallen. Wenden Sie sich an die zuständige Behörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
     

    Auf Antrag kann eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden, die Daten nach § 3 Absatz 1 Bundesmeldegesetz, mit Ausnahme von Auskunfts- und Übermittlungssperren, enthalten darf. Der Datenumfang der erweiterten Meldebescheinigung darf dabei auch den Datenumfang der einfachen Meldebescheinigung unterschreiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 28.03.2018

    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2018
    Technisch geändert am 20.02.2026

    Stichwörter

    Meldebescheinigung, Meldebestätigung, Meldeschein, Wohnungsnachweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020