Sorgeregister Ausstellung Negativbescheinigung

    Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern

    Sie können mit einem Sorgerechtsnachweis das alleinige Sorgerecht Ihres Kindes nachweisen. Hierfür wenden Sie sich einfach an das zuständige Jugendamt.

    Beschreibung

    Mit dem Sorgerechtsnachweis können Eltern das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder nachweisen. Haben Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, eine gemeinsame Sorgeerklärung (Urkunde) abgegeben, wird dies im Sorgeregister des Geburtsjugendamtes erfasst. Dort wird auch eingetragen, wenn Eltern aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung die elterliche Sorge ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen wurde. Das alleinige Sorgerecht kann durch eine sogenannte Negativbescheinigung aus dem Sorgeregister nachgewiesen werden. Diese bestätigt, dass im Sorgeregister keine Eintragungen vorliegen. Auskünfte aus dem Sorgeregister bzw. die erforderliche Bescheinigung erteilt das für den Wohnort des Kindes zuständige Jugendamt.

    zuständige Stelle

    Landkreise, Kreisfreie Städte und große kreisanghörige Städte mit eigenem Jugendamt.

    Zuständigkeit

    Jugendamt, das für den Wohnort des Kindes zuständig ist. Dies gilt auch, wenn das Kind im Ausland geboren wurde.

    Hinweise für Rhein-Pfalz-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Pfalz-Kreis

    beistandschaften@rheinpfalzkreis.de 

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Beistandschaften, Vormundschaften (51)

    Adresse

    Hausanschrift

    Europaplatz 5

    67063 Ludwigshafen am Rhein

    Gebäude: Kreishaus

    Öffnungszeiten

    Montags und mittwochs ganztägig geschlossen Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr geöffnet Persönliche Vorsprachen sind auch während der Öffnungszeiten nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0621 5909-0

    E-Mail: zentrale-dienste@rheinpfalzkreis.de

    Weitere Informationen

    Bei Fragen zum Thema Beistandschaften und Beurkundungen wenden Sie sich bitte an  beistandschaften@rheinpfalzkreis.de

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Erforderlich sind Angaben zu Geburtsdatum und -ort sowie den Namen des Kindes zur Zeit der Beurkundung seiner Geburt.

    Eine Nachfrage zu den erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Jugendamt wird empfohlen.

    Hinweise für Rhein-Pfalz-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Pfalz-Kreis

    Bitte legen Sie die Geburtsurkunde des Kindes, sowie die Vaterschaftsanerkennung vor (sofern der Vater beim GEburtseintrag des Kindes noch nicht beigeschrieben wurde)

    Formulare

    Formlose Beantragung

    Hinweise für Rhein-Pfalz-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Pfalz-Kreis

    Anträge können Sie unter Vorlage der genannten Nachweise postalisch oder per Mail stellen. 

    Voraussetzungen

    Eltern sind nicht miteinander verheiratet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Schriftliche Antragstellung durch die allein sorgeberechtigte Mutter.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ein Nachweis über die alleinige elterliche Sorgekann auch durch ein rechtskräftiges Urteil nachgewiesen werden.

    Unterstützende Institutionen

    Jugendämter

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 15.03.2018

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Eltern, Fürsorge, Negativbescheinigung, Sorge, Kindeswohl, Kind

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English