Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern
Sie können mit einem Sorgerechtsnachweis das alleinige Sorgerecht Ihres Kindes nachweisen. Hierfür wenden Sie sich einfach an das zuständige Jugendamt.
Beschreibung
Mit dem Sorgerechtsnachweis können Eltern das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder nachweisen. Haben Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, eine gemeinsame Sorgeerklärung (Urkunde) abgegeben, wird dies im Sorgeregister des Geburtsjugendamtes erfasst. Dort wird auch eingetragen, wenn Eltern aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung die elterliche Sorge ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen wurde. Das alleinige Sorgerecht kann durch eine sogenannte Negativbescheinigung aus dem Sorgeregister nachgewiesen werden. Diese bestätigt, dass im Sorgeregister keine Eintragungen vorliegen. Auskünfte aus dem Sorgeregister bzw. die erforderliche Bescheinigung erteilt das für den Wohnort des Kindes zuständige Jugendamt.
zuständige Stelle
Landkreise, Kreisfreie Städte und große kreisanghörige Städte mit eigenem Jugendamt.
Zuständigkeit
Jugendamt, das für den Wohnort des Kindes zuständig ist. Dies gilt auch, wenn das Kind im Ausland geboren wurde.
Hinweise für Rhein-Pfalz-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Pfalz-Kreis
beistandschaften@rheinpfalzkreis.de
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Beistandschaften, Vormundschaften (51)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montags und mittwochs ganztägig geschlossen Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr geöffnet Persönliche Vorsprachen sind auch während der Öffnungszeiten nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich!
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 5909-0
Weitere Informationen
Bei Fragen zum Thema Beistandschaften und Beurkundungen wenden Sie sich bitte an beistandschaften@rheinpfalzkreis.de
erforderliche Unterlagen
Erforderlich sind Angaben zu Geburtsdatum und -ort sowie den Namen des Kindes zur Zeit der Beurkundung seiner Geburt.
Eine Nachfrage zu den erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Jugendamt wird empfohlen.
Hinweise für Rhein-Pfalz-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Pfalz-Kreis
Bitte legen Sie die Geburtsurkunde des Kindes, sowie die Vaterschaftsanerkennung vor (sofern der Vater beim GEburtseintrag des Kindes noch nicht beigeschrieben wurde)
Formulare
Formlose Beantragung
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Anträge können Sie unter Vorlage der genannten Nachweise postalisch oder per Mail stellen.
Voraussetzungen
Eltern sind nicht miteinander verheiratet.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Schriftliche Antragstellung durch die allein sorgeberechtigte Mutter.
Fristen
Keine
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ein Nachweis über die alleinige elterliche Sorgekann auch durch ein rechtskräftiges Urteil nachgewiesen werden.
Unterstützende Institutionen
Jugendämter
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 15.03.2018
Stichwörter
Eltern, Fürsorge, Negativbescheinigung, Sorge, Kindeswohl, Kind