Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern
Sie haben das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind und brauchen eine Bescheinigung (Negativbescheinigung) darüber? Hier erfahren Sie mehr.
Beschreibung
Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind und keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht wurden, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) anfordern.
Dort wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:
- Sorgeerklärungen abgegeben werden.
- Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist.
- Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist.
Wenn keine Eintragung im Sorgeregister gemacht wurde, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ausgestellt.
Wenn aufgrund einer gerichtlichen Entscheidungen Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden, die sich auf die Verteilung der elterlichen Sorge beziehen, erhalten Sie eine schriftliche Auskunft, dass Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.
zuständige Stelle
Zuständiges Jugendamt
Zuständigkeit
Hinweise für Rhein-Pfalz-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Pfalz-Kreis
beistandschaften@rheinpfalzkreis.de
beistandschaften@rheinpfalzkreis.de
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Beistandschaften, Vormundschaften (51)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montags und mittwochs ganztägig geschlossen  Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr geöffnet Persönliche Vorsprachen sind auch während der Öffnungszeiten nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich!
Kontakt
E-Mail: zentrale-dienste@rheinpfalzkreis.de
Telefon Festnetz: 0621 5909-0
Weitere Informationen
Bei Fragen zum Thema Beistandschaften und Beurkundungen wenden Sie sich bitte an beistandschaften@rheinpfalzkreis.de
erforderliche Unterlagen
Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Hinweise für Rhein-Pfalz-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Pfalz-Kreis
Bitte legen Sie die Geburtsurkunde des Kindes, sowie die Vaterschaftsanerkennung vor (sofern der Vater beim GEburtseintrag des Kindes noch nicht beigeschrieben wurde)
Bitte legen Sie die Geburtsurkunde des Kindes, sowie die Vaterschaftsanerkennung vor (sofern der Vater beim GEburtseintrag des Kindes noch nicht beigeschrieben wurde)
Formulare
Hinweise für Rhein-Pfalz-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Pfalz-Kreis
Anträge können Sie unter Vorlage der genannten Nachweise postalisch oder per Mail stellen.
Anträge können Sie unter Vorlage der genannten Nachweise postalisch oder per Mail stellen.
Voraussetzungen
- Geburtsdatum des Kindes
- Geburtsort des Kindes
- Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat
Rechtsgrundlage(n)
§ 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html
Rechtsbehelf
Nein
Verfahrensablauf
Eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen.
- Stellen Sie einen Antrag über eine schriftliche Auskunft.
- Wurden keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung zugeschickt.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
3 Tage bis 6 Wochen
Kosten
Kostenlos
Unterstützende Institutionen
Jugendämter
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport   am 19.10.2022
Stichwörter
Sorgeerklärung, Negativattest, Alleiniges Sorgerecht, Sorgeregister, Sorgerecht, Elterliche Sorge, Negativbescheinigung, elterliche Sorge, Gemeinsame Sorge, Beistandschaft, Uneheliches Kind, Bescheinigung