Sorgeregister Ausstellung Negativbescheinigung

    Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern

    Sie haben das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind und brauchen eine Bescheinigung (Negativbescheinigung) darüber? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind und keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht wurden, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) anfordern.
    Dort wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

    • Sorgeerklärungen abgegeben werden.
    • Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist.
    • Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. 

    Wenn keine Eintragung im Sorgeregister gemacht wurde, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ausgestellt.
    Wenn aufgrund einer gerichtlichen Entscheidungen Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden, die sich auf die Verteilung der elterlichen Sorge beziehen, erhalten Sie eine schriftliche Auskunft, dass Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.

    zuständige Stelle

    Zuständiges Jugendamt

    Zuständigkeit

    Hinweise für Rhein-Pfalz-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Pfalz-Kreis

    beistandschaften@rheinpfalzkreis.de 

    beistandschaften@rheinpfalzkreis.de 

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Beistandschaften, Vormundschaften (51)

    Adresse

    Hausanschrift

    Europaplatz 5

    67063 Ludwigshafen am Rhein

    Gebäude: Kreishaus

    Öffnungszeiten

    Montags und mittwochs ganztägig geschlossen  Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr geöffnet Persönliche Vorsprachen sind auch während der Öffnungszeiten nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich!

    Kontakt

    E-Mail: zentrale-dienste@rheinpfalzkreis.de

    Telefon Festnetz: 0621 5909-0

    Weitere Informationen

    Bei Fragen zum Thema Beistandschaften und Beurkundungen wenden Sie sich bitte an  beistandschaften@rheinpfalzkreis.de

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018

    Technisch geändert am 11.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Hinweise für Rhein-Pfalz-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Pfalz-Kreis

    Bitte legen Sie die Geburtsurkunde des Kindes, sowie die Vaterschaftsanerkennung vor (sofern der Vater beim GEburtseintrag des Kindes noch nicht beigeschrieben wurde)

    Bitte legen Sie die Geburtsurkunde des Kindes, sowie die Vaterschaftsanerkennung vor (sofern der Vater beim GEburtseintrag des Kindes noch nicht beigeschrieben wurde)

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Pfalz-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Pfalz-Kreis

    Anträge können Sie unter Vorlage der genannten Nachweise postalisch oder per Mail stellen. 

    Anträge können Sie unter Vorlage der genannten Nachweise postalisch oder per Mail stellen. 

    Voraussetzungen

    • Geburtsdatum des Kindes
    • Geburtsort des Kindes
    • Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat

    Rechtsgrundlage(n)

    § 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)

    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html 

    Rechtsbehelf

    Nein

    Verfahrensablauf

    Eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen.

    • Stellen Sie einen Antrag über eine schriftliche Auskunft.
    • Wurden keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung zugeschickt.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    3 Tage bis 6 Wochen

    Kosten

    Kostenlos

    Unterstützende Institutionen

    Jugendämter

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport   am 19.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 20.03.2018

    Technisch geändert am 07.02.2025

    Stichwörter

    Sorgeerklärung, Negativattest, Alleiniges Sorgerecht, Sorgeregister, Sorgerecht, Elterliche Sorge, Negativbescheinigung, elterliche Sorge, Gemeinsame Sorge, Beistandschaft, Uneheliches Kind, Bescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020