Sorgeregister Ausstellung Negativbescheinigung

    Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern

    Sie können mit einem Sorgerechtsnachweis das alleinige Sorgerecht Ihres Kindes nachweisen. Hierfür wenden Sie sich einfach an das zuständige Jugendamt.

    Beschreibung

    Mit dem Sorgerechtsnachweis können Eltern das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder nachweisen. Haben Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, eine gemeinsame Sorgeerklärung (Urkunde) abgegeben, wird dies im Sorgeregister des Geburtsjugendamtes erfasst. Dort wird auch eingetragen, wenn Eltern aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung die elterliche Sorge ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen wurde. Das alleinige Sorgerecht kann durch eine sogenannte Negativbescheinigung aus dem Sorgeregister nachgewiesen werden. Diese bestätigt, dass im Sorgeregister keine Eintragungen vorliegen. Auskünfte aus dem Sorgeregister bzw. die erforderliche Bescheinigung erteilt das für den Wohnort des Kindes zuständige Jugendamt.

    zuständige Stelle

    Landkreise, Kreisfreie Städte und große kreisanghörige Städte mit eigenem Jugendamt.

    Zuständigkeit

    Jugendamt, das für den Wohnort des Kindes zuständig ist. Dies gilt auch, wenn das Kind im Ausland geboren wurde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - Abteilung für Kindschaftsrecht, unbegleitete minderjährige Ausländer und Betreuungsbehörde - Beistandschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Augustinerhof, Verw.-Geb. II

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 11:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr Hinweis: oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 651 718-4100

    Telefon Festnetz: +49 651 718-0

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: rathaus@trier.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Erforderlich sind Angaben zu Geburtsdatum und -ort sowie den Namen des Kindes zur Zeit der Beurkundung seiner Geburt.

    Eine Nachfrage zu den erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Jugendamt wird empfohlen.

    Formulare

    Formlose Beantragung

    Voraussetzungen

    Eltern sind nicht miteinander verheiratet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Schriftliche Antragstellung durch die allein sorgeberechtigte Mutter.

    Hinweise für Trier: Sorgerechtsnachweis Beantragung

    Negativbescheinigung

    • antragsberechtigt für das Ausstellen einer Negativbescheinigung ist grundsätzlich nur die Mutter des Kindes

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ein Nachweis über die alleinige elterliche Sorgekann auch durch ein rechtskräftiges Urteil nachgewiesen werden.

    Unterstützende Institutionen

    Jugendämter

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 15.03.2018

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Kind, Sorge, Eltern, Kindeswohl, Fürsorge, Negativbescheinigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de