Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern
Sie können mit einem Sorgerechtsnachweis das alleinige Sorgerecht Ihres Kindes nachweisen. Hierfür wenden Sie sich einfach an das zuständige Jugendamt.
Beschreibung
Mit dem Sorgerechtsnachweis können Eltern das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder nachweisen. Haben Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, eine gemeinsame Sorgeerklärung (Urkunde) abgegeben, wird dies im Sorgeregister des Geburtsjugendamtes erfasst. Dort wird auch eingetragen, wenn Eltern aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung die elterliche Sorge ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen wurde. Das alleinige Sorgerecht kann durch eine sogenannte Negativbescheinigung aus dem Sorgeregister nachgewiesen werden. Diese bestätigt, dass im Sorgeregister keine Eintragungen vorliegen. Auskünfte aus dem Sorgeregister bzw. die erforderliche Bescheinigung erteilt das für den Wohnort des Kindes zuständige Jugendamt.
zuständige Stelle
Landkreise, Kreisfreie Städte und große kreisanghörige Städte mit eigenem Jugendamt.
Zuständigkeit
Jugendamt, das für den Wohnort des Kindes zuständig ist. Dies gilt auch, wenn das Kind im Ausland geboren wurde.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Abteilung 5.1 / Kinder, Jugend und Familie
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Fax: 0261 35860
Kontaktperson
Beurkundungen
Internet
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 5.1.51 / Erziehungsleistungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Fax: 0261 35860
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Kontaktperson
Beurkundungen
Internet
erforderliche Unterlagen
Erforderlich sind Angaben zu Geburtsdatum und -ort sowie den Namen des Kindes zur Zeit der Beurkundung seiner Geburt.
Eine Nachfrage zu den erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Jugendamt wird empfohlen.
Formulare
Formlose Beantragung
Voraussetzungen
Eltern sind nicht miteinander verheiratet.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Schriftliche Antragstellung durch die allein sorgeberechtigte Mutter.
Fristen
Keine
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ein Nachweis über die alleinige elterliche Sorgekann auch durch ein rechtskräftiges Urteil nachgewiesen werden.
Unterstützende Institutionen
Jugendämter
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 15.03.2018
Stichwörter
Kind, Sorge, Negativbescheinigung, Eltern, Fürsorge, Kindeswohl