• Niederburg (Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz)
Certificate of good standing Ausstellung

Unbedenklichkeitsbescheinigung für Gesundheitsberufe (Certificate of good standing) beantragen

Wenn Sie sich für eine Tätigkeit in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf im Ausland interessieren, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good Standing).

Beschreibung

Wenn Sie im Ausland in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel einen Nachweis ihrer erworbenen Qualifikation (Ausbildungsnachweis). Sie benötigen zudem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing). Diese bestätigt, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung Ihres Berufes berechtigt sind. Die Bescheinigung zeigt auch, dass keine beruflichen oder disziplinarischen Maßnahmen gegen Sie getroffen oder eingeleitet wurden.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie von der örtlich zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Beruf ausüben oder zuletzt ausgeübt haben.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) erteilt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

Für die Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen in Gesundheitsfachberufen wenden Sie sich an die Dienststelle des Landesamtes in Koblenz.

Für die Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen in den akademischen Heilberufen wenden Sie sich an die Dienststelle des Landesamtes in Mainz.

Zuständigkeit

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) erteilt die durch das Bundesland bestimmte Behörde.

Ansprechpartner

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz

Adresse

Hausanschrift

Baedekerstraße 2-20

56073 Koblenz

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 261 4041-1

Fax: +49 261 4041-407

E-Mail: poststelle-ko@lsjv.rlp.de

Version

Technisch erstellt am 25.02.2010

Technisch geändert am 09.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz - Schießgartenstraße - Referat 53.1

Adresse

Hausanschrift

Schießgartenstraße 6

55116 Mainz

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 6131 967-0

Fax: +49 6131 967-444

E-Mail: poststelle-mz@lsjv.rlp.de

Version

Technisch erstellt am 09.02.2024

Technisch geändert am 12.02.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Zeugnis über die abgeschlossene Ausbildung (zum Beispiel Zeugnis über die Ärztliche Prüfung)
    • (nur wenn die Ausbildung in einem anderen Bundesland abgeschlossen und/oder die Approbation oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde)
  • Approbationsurkunde oder Urkunde über die Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung
    • (nur wenn die Ausbildung in einem anderen Bundesland abgeschlossen und/oder die Approbation oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde)
  • Weiterbildungsbezeichnung (zum Beispiel Facharzt), wenn diese in der Bescheinigung aufgenommen werden soll
  • Promotionsurkunde (sofern vorhanden)
  • Nachweis der Tätigkeit und Leumundszeugnis (Bescheinigung der zuständigen Berufekammer über die dort geführten Daten)
  • Namensänderungsurkunde (sofern zutreffend)
  • eigene Erklärung, dass kein Strafverfahren beziehungsweise staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig war beziehungsweise ist

Formulare

  • Formulare: ja
  • Online-Dienst: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

  • Ihre letzte berufliche Tätigkeit muss im jeweiligen Bundesland der Antragstellung ausgeübt worden sein
  • die berufliche Tätigkeit muss einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf entsprechen
  • ggf. amtliche Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten in deutsche Sprache
    • Werden Kopien eingereicht, müssen diese amtlich beglaubigt sein. Bei Kopien ohne amtliche Beglaubigung ist die gleichzeitige Vorlage der Originale erforderlich.
    • Fremdsprachliche Unterlagen bedürfen einer offiziellen deutschen Übersetzung von in Deutschland beeidigten Dolmetscher/innen

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Sie senden den Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung an die zuständige Behörde
  • Diese prüft die Voraussetzungen und erstellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing)

Fristen

Geltungsdauer: 3 Monate (Gültigkeitsdauer: 3 Monate, im Übrigen sind keine Fristen zu beachten)

Bearbeitungsdauer

4 Wochen (circa 4 Wochen)

Kosten

die Gebühren richten sich nach den Regelungen im jeweiligen Bundesland

Gebühr 33.0 EUR

Unterstützende Institutionen

  • Landesärztekammer
  • Landesapothekerkammer
  • Landeszahnärztekammer
  • Landespsychotherapeutenkammer

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz am 02.04.2024

Version

Technisch erstellt am 05.03.2018

Technisch geändert am 01.11.2024

Stichwörter

Berufsbescheinigung, Approbationsurkunde, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Berufserlaubnis, Approbation, Berufsnachweis, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, Leumundszeugnis, Certificate of good standing, Erworbene Rechte

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020