Wohnungsgeberbestätigung

    Wohnungsgeberbestätigung

    Beschreibung

    Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie seit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes (BMG) am 01. November 2015 eine Bestätigung Ihrer Wohnungsgeberin/Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der zuständigen Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.

    Wohnungsgeberin/Wohnungsgeber ist in der Regel die Eigentümerin oder der Eigentümer der Wohnung. Es kann aber ebenso die von der Eigentümerin / dem Eigentümer beauftragte Hausverwaltung oder, wenn Sie zur Untermiete wohnen, auch die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Wohnung sein.

    Die Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:

    • Name und Anschrift der Wohnungsgeberin/des Wohnungsgebers
    • Name und Anschrift der Eigentümerin/des Eigentümers (falls dieser nicht selbst Wohnungsgeberin/Wohnungsgeber ist)
    • Anschrift der Wohnung
    • Namen aller Personen, die die Wohnung beziehen und damit meldepflichtig sind
    • Datum des Einzugs, d. h. des jeweiligen meldepflichtigen Vorgangs

    Hinweise für Worms: Wohnsitz An- und Ummeldung

    Unabhängig von der Staatsangehörigkeit besteht für jede Einwohnerin bzw. jeden Einwohner eine allgemeine Meldepflicht.

    Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen ummelden ? das geht nun auch in Worms online.

    Haben Sie Ehepartner/ Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder, die bereits mit Ihnen an der gleichen Adresse gewohnt haben, können Sie eine Anmeldung im Familienverbund vornehmen. Wählen Sie aus, ob Ihr Ehepartner/ Lebenspartner und/oder Ihre minderjährigen Kinder ebenfalls mit angemeldet werden sollen.

    Eine vorzeitige Anmeldung einer Wohnung ist nicht möglich. Auch eine schriftliche Anmeldung ist nicht möglich.

    Bei Minderjährigen:

    Ab dem 16. Lebensjahr und eigener Wohnung müssen sich die Personen selbst anmelden. 

    Bei einem Umzug im Familienbund können die Eltern ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr mit anmelden. 

    Vor dem 16. Lebensjahr sind die Personen zur Anmeldung verpflichtet, deren Wohnung von der Minderjährigen bezogen wird. Dies sind in der Regel die Eltern.

    In Worms wird für Nebenwohnungen eine Zweitwohnsitzabgabe erhoben. Details dazu finden Sie hier

    Wer sich nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann gemäß § 54 BMG mit einer Geldbuße geahndet werden.

    So funktioniert der Online-Dienst:

    Für die Nutzung des Online-Dienstes ist die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte sowie ein behördliches Nutzerkonto erforderlich. Wer noch kein Nutzerkonto hat, kann sich eine BundID anlegen. Am einfachsten geht die Online-Anmeldung mit dem Smartphone.

    Nach der Authentifizierung mit der AusweisApp können die Daten aus dem Melderegister abgerufen und aktualisiert werden. Wer zur Miete wohnt, lädt noch die Wohnungsgeberbestätigung hoch und sendet den Antrag ab.

    Nach erfolgreicher Prüfung der Daten durch die Abteilung 3.07 Bürgerserviceböro, steht der Nutzerin oder dem Nutzer eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung. Nun kann die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises ebenfalls selbstständig über den Online-Dienst und die AusweisApp vorgenommen werden.

    Zum Schluss erfolgt ein automatisches Anschreiben der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für den Personalausweis und gegebenenfalls einem Wohnortaufkleber für den Reisepass. Dieser wird nach Anleitung eigenständig angebracht.

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

    Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

    Termin online reservieren

    Unabhängig von der Staatsangehörigkeit besteht für jede Einwohnerin bzw. jeden Einwohner eine allgemeine Meldepflicht.

    Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen ummelden ? das geht nun auch in Worms online.

    Haben Sie Ehepartner/ Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder, die bereits mit Ihnen an der gleichen Adresse gewohnt haben, können Sie eine Anmeldung im Familienverbund vornehmen. Wählen Sie aus, ob Ihr Ehepartner/ Lebenspartner und/oder Ihre minderjährigen Kinder ebenfalls mit angemeldet werden sollen.

    Eine vorzeitige Anmeldung einer Wohnung ist nicht möglich. Auch eine schriftliche Anmeldung ist nicht möglich.

    Bei Minderjährigen:

    Ab dem 16. Lebensjahr und eigener Wohnung müssen sich die Personen selbst anmelden. 

    Bei einem Umzug im Familienbund können die Eltern ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr mit anmelden. 

    Vor dem 16. Lebensjahr sind die Personen zur Anmeldung verpflichtet, deren Wohnung von der Minderjährigen bezogen wird. Dies sind in der Regel die Eltern.

    In Worms wird für Nebenwohnungen eine Zweitwohnsitzabgabe erhoben. Details dazu finden Sie hier

    Wer sich nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann gemäß § 54 BMG mit einer Geldbuße geahndet werden.

    So funktioniert der Online-Dienst:

    Für die Nutzung des Online-Dienstes ist die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte sowie ein behördliches Nutzerkonto erforderlich. Wer noch kein Nutzerkonto hat, kann sich eine BundID anlegen. Am einfachsten geht die Online-Anmeldung mit dem Smartphone.

    Nach der Authentifizierung mit der AusweisApp können die Daten aus dem Melderegister abgerufen und aktualisiert werden. Wer zur Miete wohnt, lädt noch die Wohnungsgeberbestätigung hoch und sendet den Antrag ab.

    Nach erfolgreicher Prüfung der Daten durch die Abteilung 3.07 Bürgerserviceböro, steht der Nutzerin oder dem Nutzer eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung. Nun kann die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises ebenfalls selbstständig über den Online-Dienst und die AusweisApp vorgenommen werden.

    Zum Schluss erfolgt ein automatisches Anschreiben der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für den Personalausweis und gegebenenfalls einem Wohnortaufkleber für den Reisepass. Dieser wird nach Anleitung eigenständig angebracht.

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

    Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

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    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

    Beschreibung

    Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

    In der Hauptstelle Folzstraße bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!

    Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
    Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

    Jetzt gleich online erledigen!
    Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:

    Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

    • Montag ? Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
    • Montag ? Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
    Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Sie haben Fragen?
    Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0

    Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
    Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

      Adresse

      Hausanschrift

      Postanschrift Folzstraße 5

      67547 Worms

      Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

      Öffnungszeiten

      Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!  

      Kontakt

      Kontaktperson

      Internet

      Formulare

      Version

      Technisch erstellt am 05.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

      Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

      erforderliche Unterlagen

      Hinweise für Worms: Wohnsitz An- und Ummeldung

      • Die Wohnung liegt im Wormser Stadtgebiet
      • Wohnungsgeberbestätigung (auch bei Einzug bei Familienangehörigen)

      Bitte bringen Sie vorrangig die Wohnungsgeberbescheinigung ausgedruckt mit.

      • Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren):
        • Vorlage Personalausweis, Pass 
        • Geburtsurkunde
      • Bei Anmeldung deutsche Staatsbürger:
        • Vorlage Personalausweis, falls nicht vorhanden Reisepass
        • persönliche Vorsprache im Bürgerservicebüro
          • Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich
          • Nicht jedoch bei,
            • Zuzug aus dem Ausland 
            • Abmeldung von Amtswegen
      • Bei Anmeldung ausländischer Mitbürger:
        • Vorlage Pass- oder Ausweisdokument 
        • Persönliche Vorsprache im Bürgerservicebüro bei erstmaligem Zuzug nach Deutschland/ Worms
          • Gleiches gilt bei Nachzug vom Ehegatten, Kindern und weiteren Familienmitgliedern
        • beglaubigte Übersetzung von Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil, falls nicht ledig                    
      • Die Wohnung liegt im Wormser Stadtgebiet
      • Wohnungsgeberbestätigung 

      Bitte bringen Sie vorrangig die Wohnungsgeberbescheinigung ausgedruckt mit.

      • Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren):
        • Vorlage Personalausweis, Pass 
        • Geburtsurkunde
      • Bei Anmeldung deutsche Staatsbürger:
        • Vorlage Personalausweis, falls nicht vorhanden Reisepass
        • persönliche Vorsprache im Bürgerservicebüro
          • Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich
          • Nicht jedoch bei,
            • Zuzug aus dem Ausland 
            • Abmeldung von Amtswegen
      • Bei Anmeldung ausländischer Mitbürger:
        • Vorlage Pass- oder Ausweisdokument 
        • Persönliche Vorsprache im Bürgerservicebüro bei erstmaligem Zuzug nach Deutschland/ Worms
          • Gleiches gilt bei Nachzug vom Ehegatten, Kindern und weiteren Familienmitgliedern
        • beglaubigte Übersetzung von Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil, falls nicht ledig                    

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Die Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie von Ihrer Vermieterin/Ihrem Vermieter. Die für Sie zuständige Meldebehörde hält ein Formular hierfür bereit. Die Wohnungsgeberbestätigung ist von der Wohnungsgeberin/dem Wohnungsgeber eigenhändig zu unterschreiben.

      Fristen

      Die Wohnungsgeberin/der Wohnungsgeber ist verpflichtet, die Bestätigung spätestens zwei Wochen nach dem Einzug auszustellen.

      Weigert sich die Wohnungsgeberin/der Wohnungsgeber, die Bestätigung auszustellen oder ist es Ihnen aus anderen Gründen nicht möglich, die Bestätigung zu erhalten, müssen sie dies der zuständigen Meldebehörde unverzüglich mitteilen.

      Kosten

      Hinweise für Worms: Wohnsitz An- und Ummeldung

      Die An- Um- und Abmeldung ist kostenfrei. Es soll hier nur auf die 14-tägige Anmeldefrist geachtet werden.

      Jeder versäumter Monat der Anmeldung kostet 5 Euro.

      Die An- Um- und Abmeldung ist kostenfrei. Es soll hier nur auf die 14-tägige Anmeldefrist geachtet werden.

      Jeder versäumter Monat der Anmeldung kostet 5 Euro.

      Hinweise (Besonderheiten)

      Gültigkeitsgebiet

      Rheinland-Pfalz

      Version

      Technisch erstellt am 29.01.2018 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

      Stichwörter

      Wohnsitzanmeldung, Wohnungsanmeldung

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)