Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und -verbände

    Für die Nutzung einer nicht öffentlich zugänglichen Sportstätte, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Sportverein oder -verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb  nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Hinweise für Limburgerhof: Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und -verbände

    Gemeindliches Sportzentrum Waldstadion
    mit Hartplatz, Rasenplatz, Turnhalle, 400-m-Kunststofflaufbahn
    Hans-Sachs-Straße 21

    Schulturnhalle der Carl-Bosch-Schule
    mit Gymnastikraum
    Waldgasse 1 a

    Sport- und Spielplatz, Waldgasse

    Bolzplatz, Pommernring

    Schulturnhalle der Domholzschule
    Hermann-Löns-Weg

    Spielplatz für Jung und Alt
    Ecke Mühlweg und Fichtestraße
    Mühle, Dame, Schach, Boule, Kegeln, Stockschießen, Mensch-Ärgere-Dich-Nicht, Tischtennis immer mittwochs ab 15 Uhr

    Kreishallen- und -freibad (mit Sauna) Mutterstadt/Limburgerhof AQUABELLA
    Kühbrunneneck
    Tel.: 06234 / 94530

    Schulturnhalle der Rudolf-Wihr-Schule
    Neuhofener Straße

    Freigelände an der Rudolf-Wihr-Schule
    mit Faustballfeld, Kunststoffplatz, Leichtathletikgelände, 100-m-Bahn, Rasenplatz, Streetball-Körben
    Neuhofener Straße

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Limburgerhof - Sachgebiet 3.2 - Kinder, Jugend und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgunder Platz 2

    67117 Limburgerhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Kontakt

    Fax: 06236 691-170

    Telefon Festnetz: 06236 691-0

    E-Mail: gemeinde@limburgerhof.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die Nutzung der Sportstätte richtet sich nach kommunalen Satzungen in Verbindung mit:

    Verfahrensablauf

    Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 03.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

    Sporthallenbenutzung, Sporthalle, Sporthalle Belegung, Sporthallenbelegung, Sportplatz, Sporthallennutzung, Sporthalle Vermietung, Mehrzweckhalle, Gemeindehalle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English