Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und -verbände
Für die Nutzung einer nicht öffentlich zugänglichen Sportstätte, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Beschreibung
Wenn Sie als Sportverein oder -verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach - Abt. III - Sozialverwaltung
Adresse
Postanschrift
Am Neuen Markt 6
66877 Ramstein-Miesenbach
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anja Staab
Postanschrift
Am Neuen Markt 6
66877 Ramstein-Miesenbach
Fax: 06371 592-45134
Telefon Festnetz: 06371 592-134
E-Mail: anja.staab@ramstein.de
Frau Carolin Steiner-Kappler
Postanschrift
Am Neuen Markt 6
66877 Ramstein-Miesenbach
Telefon Festnetz: 06371 592-132
Fax: 06371 592-199
Internet
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Die Nutzung der Sportstätte richtet sich nach kommunalen Satzungen in Verbindung mit:
Verfahrensablauf
Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 03.09.2021
Stichwörter
Sportplatz, Sporthallenbenutzung, Sporthalle Belegung, Sporthallennutzung, Mehrzweckhalle, Sporthalle, Sporthallenbelegung, Sporthalle Vermietung, Gemeindehalle