Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und –verbände
Für die Nutzung einer nicht öffentlich zugänglichen Sportstätte, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Beschreibung
Wenn Sie als Sportverein oder –verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Leiningerland - 3.6 Freizeit, Sport
Adresse
Lieferanschrift
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Öffnungszeiten
Montag bis Sonntag 08:00 - 22:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@vg-l.de
E-Mail: vg-leiningerland@poststelle.rlp.de
Telefon Festnetz: 06359 8001-0
Fax: 06359 8001-8001
Kontaktperson
Herr Hanns Gauch (Stellvertretender Fachbereichsleiter)
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06359 8001-8001
E-Mail: hanns.gauch@vg-l.de
Telefon Festnetz: 06359 8001-4091
Herr Uwe Goschi
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: uwe.goschi@vg-l.de
Fax: 06359 8001-8001
Telefon Festnetz: 06359 8001-4042
Internet
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Die Nutzung der Sportstätte richtet sich nach kommunalen Satzungen in Verbindung mit:
Verfahrensablauf
Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 03.09.2021
Stichwörter
Mehrzweckhalle, Sporthallenbenutzung, Sporthallenbelegung, Sporthallennutzung, Sporthalle Vermietung, Sportplatz, Sporthalle, Sporthalle Belegung, Gemeindehalle