Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und –verbände
Für die Nutzung einer nicht öffentlich zugänglichen Sportstätte, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Beschreibung
Wenn Sie als Sportverein oder –verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Bad Dürkheim - Fachbereich 3 - Bürgerdienste und soziale Einrichtungen
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich14.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Melanie Hahnenberger
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06322 935-3301
E-Mail: melanie.hahnenberger@bad-duerkheim.de
Fax: 06322 935-1099
Frau Lena Schmidt
Besucheranschrift
E-Mail: lena.schmidt@bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 935-3305
Fax: 06322 935-1099
Internet
Stadt Bad Dürkheim - Sachgebiet 3.3 - Soziales, Schulen, Kindertagesstätten, Sport
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich14.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Melanie Hahnenberger
Besucheranschrift
E-Mail: melanie.hahnenberger@bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 935-3301
Fax: 06322 935-1099
Frau Viviana Rank
Besucheranschrift
E-Mail: Viviana.Rank@bad-duerkheim.de
Fax: 06322 935-1099
Telefon Festnetz: 06322 9353307
Frau Lena Schmidt
Besucheranschrift
Fax: 06322 935-1099
E-Mail: lena.schmidt@bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 935-3305
Internet
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Die Nutzung der Sportstätte richtet sich nach kommunalen Satzungen in Verbindung mit:
Verfahrensablauf
Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 03.09.2021
Stichwörter
Mehrzweckhalle, Sporthallenbenutzung, Sporthallenbelegung, Sporthallennutzung, Sporthalle Vermietung, Sportplatz, Sporthalle, Sporthalle Belegung, Gemeindehalle