Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und -verbände

    Für die Nutzung einer nicht öffentlich zugänglichen Sportstätte, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Sportverein oder -verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb  nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Hinweise für Worms: Sportstättenbelegung der Stadt Worms

    • Beratung der Sportvereine/Sportverbände über die Nutzungsmöglichkeiten städtischer Sportanlagen
    • Vergabe der städtischen Sportanlagen zwecks Durchführung des Trainings- u. Spielbetriebes an örtliche Sportvereine und Sportverbände
    • Vermietung städtischer Sportanlagen an auswärtige Sportvereine und Firmen in Zusammenarbeit mit dem Gebäudebewirtschaftungsbetrieb der Stadt Worms (GBB).   

    Hinweise für Worms: Sportförderung

    Die Sportförderung des Bereichs 4 - Kultur-, Bildung und Sport, Abt. 4.2 Bildung und Sport (4.24 Sportförderung) erteilt Auskünfte über Sportstätten, Sportveranstaltungen, die Vergabe von Hallenzeiten ect. in Worms.

    Adresse:
    Stadtverwaltung Worms
    Bereich 4 - Kultur-, Bildung und Sport
    4.24 Sportförderung
    (im Haus zur Münze)
    Marktplatz 10
    67547 Worms

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 4.04 Sportförderung

    Beschreibung

    Die Abteilung 4.04 - Sportförderung ist dem Dezernat III zugeordnet (für alle anderen Abteilungen des Bereichs 4 ist das Dezernat IV zuständig).

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 10

    67547 Worms

    Haus zur Münze

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Herr Gerd-Jürgen Vogt

      Fax: +49 6241 853-4099

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-4009

    • Frau Claudia Hartmann (Sekretariat)

      Fax: +49 6241 853-4099

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-4001

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die Nutzung der Sportstätte richtet sich nach kommunalen Satzungen in Verbindung mit:

    Verfahrensablauf

    Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 03.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Mehrzweckhalle, Sporthallenbelegung, Sporthalle, Sportplatz, Sporthalle Belegung, Sporthalle Vermietung, Gemeindehalle, Sporthallenbenutzung, Sporthallennutzung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de