Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und -verbände
Für die Nutzung einer nicht öffentlich zugänglichen Sportstätte, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Beschreibung
Wenn Sie als Sportverein oder -verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Hinweise für Worms: Sportstättenbelegung der Stadt Worms
- Beratung der Sportvereine/Sportverbände über die Nutzungsmöglichkeiten städtischer Sportanlagen
- Vergabe der städtischen Sportanlagen zwecks Durchführung des Trainings- u. Spielbetriebes an örtliche Sportvereine und Sportverbände
- Vermietung städtischer Sportanlagen an auswärtige Sportvereine und Firmen in Zusammenarbeit mit dem Gebäudebewirtschaftungsbetrieb der Stadt Worms (GBB).
Hinweise für Worms: Sportförderung
Die Sportförderung des Bereichs 4 - Kultur-, Bildung und Sport, Abt. 4.2 Bildung und Sport (4.24 Sportförderung) erteilt Auskünfte über Sportstätten, Sportveranstaltungen, die Vergabe von Hallenzeiten ect. in Worms.
Adresse:
Stadtverwaltung Worms
Bereich 4 - Kultur-, Bildung und Sport
4.24 Sportförderung
(im Haus zur Münze)
Marktplatz 10
67547 Worms
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 4.04 Sportförderung
Beschreibung
Die Abteilung 4.04 - Sportförderung ist dem Dezernat III zugeordnet (für alle anderen Abteilungen des Bereichs 4 ist das Dezernat IV zuständig).
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: sportfoerderung@worms.de
Kontaktperson
Herr Gerd-Jürgen Vogt
Fax: +49 6241 853-4099
Telefon Festnetz: +49 6241 853-4009
Frau Claudia Hartmann (Sekretariat)
Fax: +49 6241 853-4099
Telefon Festnetz: +49 6241 853-4001
Internet
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Die Nutzung der Sportstätte richtet sich nach kommunalen Satzungen in Verbindung mit:
Verfahrensablauf
Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 03.09.2021
Stichwörter
Mehrzweckhalle, Sporthallenbelegung, Sporthalle, Sportplatz, Sporthalle Belegung, Sporthalle Vermietung, Gemeindehalle, Sporthallenbenutzung, Sporthallennutzung