Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und –verbände
Für die Nutzung einer nicht öffentlich zugänglichen Sportstätte, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Beschreibung
Wenn Sie als Sportverein oder –verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Hinweise für Trier: Außerschulische Vermietung von Schulräumen und Sporthallen
- werden nicht für private Zwecke vermietet
- werden nicht für private Zwecke vermietet
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Amt für Schulverwaltung und Sport - Sport
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr  
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
E-Mail: sportamt@trier.de
Bankverbindung
Stadt Trier Stadtkasse
Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse
IBAN: DE19 5855 0130 0000 9000 01
BIC: TRISDE55
Bankinstitut: Sparkasse Trier
Stadt Trier Stadtkasse
Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse
IBAN: DE69 5856 0103 0000 1190 36
BIC: GENODED1TVB
Bankinstitut: Volksbank Trier
Stichwörter
40
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Hinweise für Trier: Außerschulische Vermietung von Schulräumen und Sporthallen
- Nachweis über Haftpflichtversicherung für die geplante Veranstaltung
- Angaben zu:
- Anlass
- Örtlichkeit (Raum, Turnhalle, Schulhof, Bühne, etc.)
- Personenzahl
- Equipment
- Datum- und Zeitangabe
- Erreichbarkeit (Adresse, Telefon, Handy, E-Mail)
- Nachweis über Haftpflichtversicherung für die geplante Veranstaltung
- Angaben zu:
- Anlass
- Örtlichkeit (Raum, Turnhalle, Schulhof, Bühne, etc.)
- Personenzahl
- Equipment
- Datum- und Zeitangabe
- Erreichbarkeit (Adresse, Telefon, Handy, E-Mail)
Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Hinweise für Trier: Außerschulische Vermietung von Schulräumen und Sporthallen
mietberechtigt sind
- Vereine
- Verbände/Kammern (nicht kommerziell)
- Ämter und Einrichtungen der Verwaltung
nicht mietberechtigt sind
- Privatpersonen
- überregionale Antragsteller/Gewerbe
mietberechtigt sind
- Vereine
- Verbände/Kammern (nicht kommerziell)
- Ämter und Einrichtungen der Verwaltung
nicht mietberechtigt sind
- Privatpersonen
- überregionale Antragsteller/Gewerbe
Rechtsgrundlage(n)
Die Nutzung der Sportstätte richtet sich nach kommunalen Satzungen in Verbindung mit:
Verfahrensablauf
Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Hinweise für Trier: Außerschulische Vermietung von Schulräumen und Sporthallen
Beantragung
- erfolgt formlos schriftlich per Post, Fax oder Mail
Beantragung
- erfolgt formlos schriftlich per Post, Fax oder Mail
Fristen
Hinweise für Trier: Außerschulische Vermietung von Schulräumen und Sporthallen
Beantragungsfrist
- bei kleineren Veranstaltungen und Sporthallen mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung
- bei größeren Veranstaltungen mindestens 2 Monate vor Beginn der Veranstaltung
Beantragungsfrist
- bei kleineren Veranstaltungen und Sporthallen mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung
- bei größeren Veranstaltungen mindestens 2 Monate vor Beginn der Veranstaltung
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 03.09.2021
Stichwörter
Mehrzweckhalle, Sporthallenbenutzung, Sporthallenbelegung, Sporthallennutzung, Sporthalle Vermietung, Sportplatz, Sporthalle, Sporthalle Belegung, Gemeindehalle