Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und –verbände

    Für die Nutzung einer nicht öffentlich zugänglichen Sportstätte, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Sportverein oder –verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb  nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Hinweise für Trier: Außerschulische Vermietung von Schulräumen und Sporthallen

    • werden nicht für private Zwecke vermietet 
    • werden nicht für private Zwecke vermietet 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Amt für Schulverwaltung und Sport - Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Sichelstr. 8

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr  

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: sportamt@trier.de

    Bankverbindung

    Stadt Trier Stadtkasse

    Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse

    IBAN: DE19 5855 0130 0000 9000 01

    BIC: TRISDE55

    Bankinstitut: Sparkasse Trier

    Stadt Trier Stadtkasse

    Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse

    IBAN: DE69 5856 0103 0000 1190 36

    BIC: GENODED1TVB

    Bankinstitut: Volksbank Trier

    Stichwörter

    40

    Version

    Technisch erstellt am 22.05.2014 (von: Krugmann, Susanne)

    Technisch geändert am 30.11.2023 (von: Frank, Bernhild)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Trier: Außerschulische Vermietung von Schulräumen und Sporthallen

    • Nachweis über Haftpflichtversicherung für die geplante Veranstaltung
    • Angaben zu:
      • Anlass
      • Örtlichkeit (Raum, Turnhalle, Schulhof, Bühne, etc.)
      • Personenzahl
      • Equipment
      • Datum- und Zeitangabe
      • Erreichbarkeit (Adresse, Telefon, Handy, E-Mail)
    • Nachweis über Haftpflichtversicherung für die geplante Veranstaltung
    • Angaben zu:
      • Anlass
      • Örtlichkeit (Raum, Turnhalle, Schulhof, Bühne, etc.)
      • Personenzahl
      • Equipment
      • Datum- und Zeitangabe
      • Erreichbarkeit (Adresse, Telefon, Handy, E-Mail)

    Voraussetzungen

    Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Trier: Außerschulische Vermietung von Schulräumen und Sporthallen

    mietberechtigt sind

    • Vereine
    • Verbände/Kammern (nicht kommerziell)
    • Ämter und Einrichtungen der Verwaltung

    nicht mietberechtigt sind

    • Privatpersonen
    • überregionale Antragsteller/Gewerbe

    mietberechtigt sind

    • Vereine
    • Verbände/Kammern (nicht kommerziell)
    • Ämter und Einrichtungen der Verwaltung

    nicht mietberechtigt sind

    • Privatpersonen
    • überregionale Antragsteller/Gewerbe

    Rechtsgrundlage(n)

    Die Nutzung der Sportstätte richtet sich nach kommunalen Satzungen in Verbindung mit:

    Verfahrensablauf

    Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Hinweise für Trier: Außerschulische Vermietung von Schulräumen und Sporthallen

    Beantragung

    • erfolgt formlos schriftlich per Post, Fax oder Mail

    Beantragung

    • erfolgt formlos schriftlich per Post, Fax oder Mail

    Fristen

    Hinweise für Trier: Außerschulische Vermietung von Schulräumen und Sporthallen

    Beantragungsfrist

    • bei kleineren Veranstaltungen und Sporthallen mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung
    • bei größeren Veranstaltungen mindestens 2 Monate vor Beginn der Veranstaltung

    Beantragungsfrist

    • bei kleineren Veranstaltungen und Sporthallen mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung
    • bei größeren Veranstaltungen mindestens 2 Monate vor Beginn der Veranstaltung

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MdI am 03.09.2021

    Version

    Technisch erstellt am 18.01.2018 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Mehrzweckhalle, Sporthallenbenutzung, Sporthallenbelegung, Sporthallennutzung, Sporthalle Vermietung, Sportplatz, Sporthalle, Sporthalle Belegung, Gemeindehalle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)