Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und -verbände
Für die Nutzung einer nicht öffentlich zugänglichen Sportstätte, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Beschreibung
Wenn Sie als Sportverein oder -verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Wirges - - Fachbereich 1 - Zentrale Aufgaben -
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 10
56422 Wirges
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Sonderregelungen für bspw. Feiertage vorbehalten. Über solche Änderungen werden Sie in unserem Amtsblatt "Das Rathaus" oder auf unserer Homepage frühzeitig informiert.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Michaela Göttinger
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Die Nutzung der Sportstätte richtet sich nach kommunalen Satzungen in Verbindung mit:
Verfahrensablauf
Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Hinweise für Wirges: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Wirges
Die Verbandsgemeinde Wirges ist Träger von zentralen Sportstätten, die sowohl dem Schulsport als auch den Sportorganisationen und Vereinen für den Übungs- und Wettkampfbetrieb zur Verfügung stehen.
Sie können in den Belegungsplänen einsehen, wie und wann die Sportstätten derzeit belegt sind und ob noch Zeiten zur Verfügung stehen, an denen man für die Sportstätte eine Buchungsanfrage online absenden kann.
Für interessierte Bürger besteht darüber hinaus die Möglichkeit zu sehen, welcher Sport wann wo ausgeübt wird, damit man sich ggfs. vor Ort mit dem jeweiligen Verein in Verbindung setzen kann, und evtl. mal reinschnuppern und an einem Probetraining teilnehmen kann.
Die Belegung gilt erst nach Bestätigung durch die Verbandsgemeindeverwaltung als verbindlich gebucht.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 03.09.2021
Stichwörter
Sporthallenbelegung, Sporthallennutzung, Sporthalle Vermietung, Mehrzweckhalle, Sporthalle, Sportplatz, Gemeindehalle, Sporthallenbenutzung, Sporthalle Belegung