Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und -verbände

    Für die Nutzung einer nicht öffentlich zugänglichen Sportstätte, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Sportverein oder -verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb  nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Wirges - - Fachbereich 1 - Zentrale Aufgaben -

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 10

    56422 Wirges

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Sonderregelungen für bspw. Feiertage vorbehalten. Über solche Änderungen werden Sie in unserem Amtsblatt "Das Rathaus" oder auf unserer Homepage frühzeitig informiert.

    Kontakt

    Fax: 02602 689-8177

    Telefon Festnetz: 02602 689-0

    E-Mail: info@wirges.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die Nutzung der Sportstätte richtet sich nach kommunalen Satzungen in Verbindung mit:

    Verfahrensablauf

    Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Hinweise für Wirges: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Wirges

    Die Verbandsgemeinde Wirges ist Träger von zentralen Sportstätten, die sowohl dem Schulsport als auch den Sportorganisationen und Vereinen für den Übungs- und Wettkampfbetrieb zur Verfügung stehen.

    Sie können in den Belegungsplänen einsehen, wie und wann die Sportstätten derzeit belegt sind und ob noch Zeiten zur Verfügung stehen, an denen man für die Sportstätte eine Buchungsanfrage online absenden kann.

    Für interessierte Bürger besteht darüber hinaus die Möglichkeit zu sehen, welcher Sport wann wo ausgeübt wird, damit man sich ggfs. vor Ort mit dem jeweiligen Verein in Verbindung setzen kann, und evtl. mal reinschnuppern und an einem Probetraining teilnehmen kann.

    Die Belegung gilt erst nach Bestätigung durch die Verbandsgemeindeverwaltung als verbindlich gebucht.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 03.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Sporthallenbelegung, Sporthallennutzung, Sporthalle Vermietung, Mehrzweckhalle, Sporthalle, Sportplatz, Gemeindehalle, Sporthallenbenutzung, Sporthalle Belegung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de