Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und -verbände

    Für die Nutzung einer nicht öffentlich zugänglichen Sportstätte, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Sportverein oder -verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb  nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und -verbände

    Team "Außerschulische Nutzung"

    Tel.: 0261/108-491

    Tel.: 0261/108-170

    E-Mail: ausserschulische_Nutzung@kvmyk.de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Weißenthurm - Fachbereich 3 - Jugend, Familie, Bildung

    Beschreibung

    Der Fachbereich 3 "Jugend, Familie, Bildung" gliedert sich in folgende Teilbereiche: 

    3.1 "Verwaltung der Schulen, Kindertageseinrichtungen, Jugendhilfe"

    3.2 "Kindertageseinrichtungen"

    3.3 "Dienste der Jugendhilfe"

    3.4 "Volkshochschule"

    Adresse

    Hausanschrift

    Kärlicher Straße 4

    56575 Weißenthurm

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1263

    56572 Weißenthurm

    Kontakt

    Fax: +49 2637 913-100

    Telefon Festnetz: +49 2637 913-0

    E-Mail: info@vgwthurm.de

    E-Mail: jugendarbeitinfo@vgwthurm.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 4.41 / Schulorganisation, Sport, ÖPNV

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 9

    56068 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0261 108-0

    Fax: 0261 35860

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die Nutzung der Sportstätte richtet sich nach kommunalen Satzungen in Verbindung mit:

    Verfahrensablauf

    Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 03.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Sportplatz, Sporthallenbenutzung, Sporthalle Belegung, Sporthallennutzung, Mehrzweckhalle, Sporthalle, Sporthallenbelegung, Sporthalle Vermietung, Gemeindehalle

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de