Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und -verbände

    Für die Nutzung einer nicht öffentlich zugänglichen Sportstätte, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Sportverein oder -verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb  nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und -verbände

    Team "Außerschulische Nutzung"

    Tel.: 0261/108-491

    Tel.: 0261/108-170

    E-Mail: ausserschulische_Nutzung@kvmyk.de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Bendorf - Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Postanschrift

    Im Stadtpark 1

    56170 Bendorf

    Postfachadresse

    Postfach 1464

    56159 Bendorf

    Hausanschrift

    Im Stadtpark 2

    56170 Bendorf

    Kein Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02622 703-0

    Fax: 02622 703-114

    E-Mail: info@bendorf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bendorf - Sachgebiet 3.3 Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Stadtpark 2

    56170 Bendorf

    Kein Aufzug vorhanden

    Postanschrift

    Im Stadtpark 1

    56170 Bendorf

    Postfachadresse

    Postfach 1464

    56159 Bendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02622 703-0

    E-Mail: info@bendorf.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 4.41 / Schulorganisation, Sport, ÖPNV

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 9

    56068 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0261 108-0

    Fax: 0261 35860

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die Nutzung der Sportstätte richtet sich nach kommunalen Satzungen in Verbindung mit:

    Verfahrensablauf

    Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 03.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

    Sporthallenbenutzung, Sporthalle, Sporthalle Belegung, Sporthallenbelegung, Sportplatz, Sporthallennutzung, Sporthalle Vermietung, Mehrzweckhalle, Gemeindehalle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English