Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und -verbände
Für die Nutzung einer nicht öffentlich zugänglichen Sportstätte, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Beschreibung
Wenn Sie als Sportverein oder -verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Sportanlagen / Sporthallen (Sport- und Bäderamt)
Adresse
Postanschrift
Willi-Hörter-Platz 2
56068 Koblenz
Öffnungszeiten
Mo - Do 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Fr 8:00 -12:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 261 129-1550
Telefon Festnetz: +49 261 129-1552
Telefon Festnetz: +49 261 129-1554
E-Mail: sportamt@stadt.koblenz.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Die Nutzung der Sportstätte richtet sich nach kommunalen Satzungen in Verbindung mit:
Verfahrensablauf
Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Koblenz: Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und -verbände
Ansprechpartner für die Unterhaltung der Sporthallen:
Zentrales Gebäudemanagement
Sekretariat, Tel.: 129 6502 und 6503, Fax: 129 6500
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 03.09.2021
Stichwörter
Sportplatz, Sporthallenbenutzung, Sporthalle Belegung, Sporthallennutzung, Mehrzweckhalle, Sporthalle, Sporthallenbelegung, Sporthalle Vermietung, Gemeindehalle