Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und -verbände

    Für die Nutzung einer nicht öffentlich zugänglichen Sportstätte, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Sportverein oder -verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb  nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Sportanlagen / Sporthallen (Sport- und Bäderamt)

    Adresse

    Postanschrift

    Willi-Hörter-Platz 2

    56068 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Mo - Do 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Fr 8:00 -12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 261 129-1550

    Telefon Festnetz: +49 261 129-1552

    Telefon Festnetz: +49 261 129-1554

    E-Mail: sportamt@stadt.koblenz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die Nutzung der Sportstätte richtet sich nach kommunalen Satzungen in Verbindung mit:

    Verfahrensablauf

    Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Koblenz: Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und -verbände

    Ansprechpartner für die Unterhaltung der Sporthallen:

    Zentrales Gebäudemanagement
    Sekretariat, Tel.: 129 6502 und 6503, Fax: 129 6500

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 03.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Sportplatz, Sporthallenbenutzung, Sporthalle Belegung, Sporthallennutzung, Mehrzweckhalle, Sporthalle, Sporthallenbelegung, Sporthalle Vermietung, Gemeindehalle

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de