Gesundheitliche Beratung für in der Prostitution tätige Personen wahrnehmen
Wenn Sie eine Prostitutionstätigkeit ausüben wollen, müssen Sie vor der erstmaligen Tätigkeitsanmeldung eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen.
Beschreibung
Personen, die eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben wollen, müssen vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Nach der Anmeldung der Tätigkeit haben Prostituierte ab 21 Jahren die gesundheitliche Beratung mindestens alle zwölf Monate wahrzunehmen. Prostituierte unter 21 Jahren haben die gesundheitliche Beratung mindestens alle sechs Monate wahrzunehmen. Der beratenen Person wird eine Bescheinigung über die durchgeführte gesundheitliche Beratung ausgestellt. Diese kann in anonymisierter Form ausgestellt werden.Die Verwaltungsleistungen sind gebührenpflichtig.
Verstöße gegen die Pflicht zur gesundheitlichen Beratung können entsprechend rechtlich geahndet werden, sofern die Person ohne Bescheinigung nicht der Aufforderung durch die zuständige Behörde nachkommt, innerhalb einer angemessenen Frist eine Gesundheitsberatung wahrzunehmen und die entsprechende Bescheinigung vorzulegen.
zuständige Stelle
Die Kreisverwaltungen nehmen die Aufgabe der gesundheitlichen Beratung als untere Gesundheitsbehörden wahr.
Es ist immer die Behörde zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt werden soll.
Zuständigkeit
Für die gesundheitliche Beratung ist das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung zuständig, in kreisfreien Städten das Gesundheitsamt des Landkreises.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 43 - Gesundheit, Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Schulärztlicher Dienst
Schulstraße 4
76756 Bellheim
Postanschrift
Hauptstr. 25
76726 Germersheim
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Dr. C. Jestrabek (Fachbereichsleiter FB 43 - Gesundheit, Verbraucherschutz)
Postanschrift
Hauptstraße 25
76726 GermersheimHausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 GermersheimE-Mail: c.jestrabek@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-4500
Frau Dr. A. Georgens (Stellvertretende Fachbereichsleitung des Fachbereichs 43 "Gesundheit-und Verbraucherschutz")
Hausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 GermersheimPostanschrift
Hauptstraße 25
76726 GermersheimE-Mail: a.georgens@Kreis-Germersheim.de
Telefon mobil: 0170 2355302
Fax: 07274 53-15179
Internet
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Kosten
Die Gebühr für die gesundheitliche Beratung beläuft sich auf 40 bis 60 EUR.
Je nachdem können zusätzlich Kosten für Auslagen von der Behörde geltend gemacht werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Prostitution, Prostituierte, Prostitutionsgesetz, Prostituiertenschutzgesetz, gesundheitliche Beratung, Gesundheitsberatung