Gesundheitliche Beratung für in der Prostitution tätige Menschen
Wenn Sie eine Prostitutionstätigkeit ausüben wollen, müssen Sie vor der erstmaligen Tätigkeitsanmeldung eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen.
Beschreibung
Personen, die eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben wollen, müssen vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Nach der Anmeldung der Tätigkeit haben Prostituierte ab 21 Jahren die gesundheitliche Beratung mindestens alle zwölf Monate wahrzunehmen. Prostituierte unter 21 Jahren haben die gesundheitliche Beratung mindestens alle sechs Monate wahrzunehmen. Der beratenen Person wird eine Bescheinigung über die durchgeführte gesundheitliche Beratung ausgestellt. Diese kann in anonymisierter Form ausgestellt werden.Die Verwaltungsleistungen sind gebührenpflichtig.
Verstöße gegen die Pflicht zur gesundheitlichen Beratung können entsprechend rechtlich geahndet werden, sofern die Person ohne Bescheinigung nicht der Aufforderung durch die zuständige Behörde nachkommt, innerhalb einer angemessenen Frist eine Gesundheitsberatung wahrzunehmen und die entsprechende Bescheinigung vorzulegen.
zuständige Stelle
Die Kreisverwaltungen nehmen die Aufgabe der gesundheitlichen Beratung als untere Gesundheitsbehörden wahr.
Es ist immer die Behörde zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt werden soll.
Zuständigkeit
Für die gesundheitliche Beratung ist das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung zuständig, in kreisfreien Städten das Gesundheitsamt des Landkreises.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Gesundheitsamt (Abteilung 7)
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Postanschrift
Philipp-Fauth-Str. 11
67098 Bad Dürkheim
Öffnungszeiten
Besuche im Kreishaus Bad Dürkheim sowie im Gesundheitsamt Neustadt sind nur mit Terminvereinbarung möglich! -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Öffnungszeiten Montag: 08.00 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.00 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 13.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Beratungsangebote des Gesundheitsamtes in Neustadt: * Beratung zu HIV/AIDS und weiteren sexuell übertragbaren Infektionskrankheiten Anonyme Sprechstunde, Donnerstag, 15:00 bis 17:00 Uhr. * Tuberkulose-Sprechstunde - nach Bedarf - mit Terminvereinbarung -
Kontakt
Fax: 06322 961-87070
Telefon Festnetz: 06322 961-7070
Kontaktperson
Frau Dr. Anna Kohring
Postanschrift
Neumayerstraße 10
67433 Neustadt an der Weinstraße
Fax: 06322 961-7320
Telefon Festnetz: 06322 961-7160
Frau Dr. Julia Lechner
Postanschrift
Neumayerstraße 10
67433 Neustadt an der Weinstraße
Telefon Festnetz: 06322 9617160
Fax: 06322 9617320
Internet
Weitere Informationen
Das Gesundheitsamt in Neustadt an der Weinstraße wurde am 01.01.1997 als Abteilung 7 in die Kreisverwaltung Bad Dürkheim eingegliedert. Die im Gesundheitsamt tätigen Ärztinnen / Ärzte, Hygienekontrolleurinnen / Hygienekontrolleure, Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeiter sowie Arzthelferinnen, MTA, Verwaltungskräfte und Honorarkräfte betreuen rund 133.000 Einwohner im Landkreis Bad Dürkheim und 53.000 Einwohner der kreisfreien Stadt Neustadt an der Weinstraße.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Kosten
Die Gebühr für die gesundheitliche Beratung beläuft sich auf 40 bis 60 EUR.
Je nachdem können zusätzlich Kosten für Auslagen von der Behörde geltend gemacht werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Prostitution, Prostituiertenschutzgesetz, gesundheitliche Beratung, Prostituierte, Gesundheitsberatung, Prostitutionsgesetz