Vorgesehen zum Löschen - Prostitutionstätigkeit Anmeldung erstmalig

    Prostitutionstätigkeit anmelden

    Personen, die der Prostitution nachgehen müssen ihre Tätigkeit bei der zuständigen Stelle anmelden.

    Beschreibung

    Das Prostituiertenschutzgesetz fordert die vorherige Anmeldung der Prostitutionstätigkeit bei der zuständigen Behörde. Die Anmeldung hat persönlich zu erfolgen.

    Personen, die eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben wollen, müssen vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Zum Nachweis über die erfolgte Anmeldung stellt die zuständige Behörde der anmeldepflichtigen Person eine Anmeldebescheinigung aus. Diese Anmeldebescheinigung kann ebenfalls in anonymisierter Form ausgestellt werden. Die Verwaltungsleistungen sind gebührenpflichtig.

    Verstöße gegen die Anmeldepflicht können entsprechend rechtlich geahndet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Für die Anmeldung sind die Landkreise und die kreisfreien Städte unmittelbar zuständig. Es ist immer die Behörde zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt werden soll.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Verwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte. Welche Stelle innerhalb der Verwaltung konkret für die Wahrnehmung der Anmeldung zuständig ist, erfragen Sie bitte bei der jeweiligen kommunalen Stadt- oder Landkreisverwaltung.

    Hinweise für Koblenz: Prostitutionstätigkeit anmelden

    Ansprechpartner:    +49 261 129-4453

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Gewerbeangelegenheiten und Gaststätten (Ordnungsamt)

    Beschreibung

    Aus Koblenz unter der Telefonnummer 115 zu erreichen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 201551

    56015 Koblenz

    Postanschrift

    Ludwig-Erhard-Straße 2

    56073 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do, Fr 8:00 - 12:00 Uhr Mi 8:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 16:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Anmeldung wird eine Bescheinigung über die regelmäßig wahrgenommene verpflichtende gesundheitliche Beratung benötigt. Außerdem müssen ein Personalausweis/Reisepass/Passersatz oder Ausweisersatz und ggf. ein Nachweis über die Berechtigung für nicht freizügigkeitsberechtigte ausländische Personen vorgelegt werden.

    Hinweise für Koblenz: Prostitutionstätigkeit anmelden

    Benötigte Unterlagen für die persönliche Anmeldung:

    1. Personalausweis / Reisepass / Ausweisersatz
    2. Biometrisches Passbild
    3. Ggf. Nachweis über die Berechtigung zur Beschäftigung für nicht freizügigkeitsberechtigte ausländische Personen
    4. Bescheinigung über die regelmäßig wahrgenommene gesundheitliche Beratung (bei Erstanmeldung nicht älter als drei Monate)

    Voraussetzungen

    Sowohl die Prostitution in Gebäuden als auch die Straßenprostitution gilt in Deutschland grundsätzlich nicht mehr als sittenwidrig.

    Unzulässig ist die Prostitution etwa dann, wenn eine entsprechende Rechtsverordnung (sogenannte Sperrbezirksverordnung) bestimmte Orte oder Zeiten festlegt, an oder in denen die Prostitutionsausübung verboten ist.

    Innerhalb dieser Bereiche kann z. B. zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes verboten werden, auf Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken, in Bahnhöfen sowie an allen Orten, die öffentlich sind oder von der Öffentlichkeit eingesehen werden können, der Prostitution nachzugehen.

    Verstöße gegen diese Regelungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld, im Wiederholungsfall auch als Straftaten geahndet werden können. In Rheinland-Pfalz wurden, wie in anderen Bundesländern auch, in einigen Städten entsprechende Sperrgebiete festgelegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Die Anmeldebescheinigung oder deren Ablehnung stellt jeweils ein Verwaltungsakt dar, gegen den man mit einem geeigneten Rechtsbehelf vorgehen kann.

    Verfahrensablauf

    Nachstehend finden Sie Informationen zum Verfahrensablauf:

    Kosten

    Gebühr für die erstmalige Anmeldung.: Gebühr 30.00 EUR

    für die Verlängerung der Anmeldung.: Gebühr 15.00 EUR

    Hinweise für Koblenz: Prostitutionstätigkeit anmelden

    Ausstellung für Aliasbescheinigung : 10,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die von einer rheinland-pfälzischen Behörde erlassene Anmeldebescheinigung ist örtlich unbeschränkt gültig.

    Hinweise für Koblenz: Prostitutionstätigkeit anmelden

    Die Anmedebescheinigung gilt für angemeldete Personen ab 21 Jahren für 2 Jahre für Personen unter 21 Jahren für 1 Jahr.

    Für die Verlängerung der Anmeldung benötigen Prostituierte ab 21 Jahren einmal jährlich eine gesundheitliche Beratung,  Prostituierte unter 21 Jahren müssen
    sich mindestens alle 6 Monate gesundheitlich beraten lassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 02.04.2020

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Stichwörter

    Prostitution Anmeldung, Prostituierte, Prostituiertenschutzgesetz, Prostitutionsgesetz, Prostitution

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de