Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte Benachrichtigung
Beschreibung
Kopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa. Kopfläuse kann jeder bekommen. Dies ist nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen.
Besonders an Orten, wo viele Kinder zusammenkommen, übertragen sich Kopfläuse schnell. Eltern müssen sich daher immer wieder mit dem Thema "Kopfläuse" auseinandersetzen.
Gemäß § 34 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Kinder mit Kopfläusen Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Die Erziehungsberechtigten haben gemäß § 34 Absatz 5 IfSG unverzüglich die Gemeinschaftseinrichtung über den Kopflausbefall zu informieren. Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat gemäß § 34 Absatz 6 unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.
Zuständigkeit
Die Gemeinschaftseinrichtung, die Ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätte oder Schule)
Ansprechpartner
Adam-Elsheimer-Grundschule Stadecken-Elsheim
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GS Stadecken-Elsheim
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Elisabethen-Schule FSP ganzheitl. Entwicklung Förderschule
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SFG Sprendlingen
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Hildegardisschule Private Berufsbildende Schule des Instituts St. Mariae
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BBS Bingen Hildegardis
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00.00.KVMZ.01.11.02.01 Organisation
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Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Öffnungszeiten
Bürgerbüro und Servicezeiten Montag bis Dienstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Allgemeine Verwaltung Montag bis Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Mittwoch 14:00 bis 15:30 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,  Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Grundschule am Mäuseturm Bingerbrück Bingen am Rhein
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GS Bingen-Bingerbrück
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Grundschule an den Rheinwiesen, Bingen-Gaulsheim
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GS Bingen-Gaulsheim
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Grundschule Wackernheim
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GS Ingelheim Wackernheim
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Kontakt
Telefon Festnetz: 06132 59018
Telefon Festnetz: 0176/22685363
Fax: 06132 710540
E-Mail: leitung-gsw@ingelheim.de
Grundschule Waldalgesheim
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GS Waldalgesheim
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Telefon Festnetz: 06721 3059933
Fax: 06721 3059935
Grundschule Ingelheim Theodor-Heuss-Schule
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GS Ingelheim Theodor-Heuss
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Grundschule Am Selzbogen Hahnheim-Selzen
Aktuelles
GS Hahnheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06737 1313
Telefon Festnetz: 01573-0337722
Fax: 06737 809464
E-Mail: schulleitung@gs-am-selzbogen.de
Liesel Metten Schule - Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung in Nieder-Olm
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SFM Nieder-Olm
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Carl-Zuckmayer-Realschule plus und Fachoberschule Nierstein
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RS+FOS Nierstein
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Realschule plus Gau-Algesheim
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RS+ Gau-Algesheim
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Telefon Festnetz: 06725 91953-0
Fax: 06725 91953-19
Grund- und Realschule plus Budenheim/Mainz-Mombach
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GRS+ Budenheim/Mainz-Mombach
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 06139 29370-0
Telefon Festnetz: 06139 29370-17
Fax: 06139 29370-11
E-Mail: sekretariat@lennebergschule.de
Bilinguale Montessori Schule in Trägerschaft der Montessori Fördergemeinschaft Ingelheim
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GRS+ Ingelheim Montessori
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Sebastian-Münster-Gymnasium Ingelheim
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GY Ingelheim Sebastian-Münster
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Steinhöfelschule gGmbH
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BBS Ingelheim Heidesheim Steinhöfel
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Telefon Festnetz: 06131 912091
Telefon Festnetz: 06131 91200
Fax: 06131 912099
E-Mail: info@steinhoefelschule.de
Integrierte Gesamtschule An den Rheinauen Oppenheim
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IGS Oppenheim
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Voraussetzungen
Sie stellen bei Ihrem Kind Kopflausbefall fest.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Informieren Sie als Elternteil die Schul- oder Kita-Leitung umgehend schriftlich oder mündlich über einen Kopflausbefall Ihres Kindes. Informieren Sie möglichst auch die Elternteile der Kinder, mit denen Ihr Kind viel Kontakt hat.
- Behandeln Sie Ihr Kind mit den ärztlich vorgeschriebenen Mitteln in den angegebenen Intervallen.
- Sind keine Läuse oder vermehrungsfähigen Nissen mehr auf dem Kopf Ihres Kindes, darf es wieder wie gewohnt die Kindertagesstätte / Schule besuchen.
Fristen
Sobald Sie als Elternteil feststellen, dass Ihr Kind Kopfläuse hat, müssen Sie die Einrichtung, die Ihr Kind besucht, unverzüglich informieren.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Meldepflicht, Laus, Läuse, Kopflaus, Ungeziefer, meldepflichtig